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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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Im Fürstentum Halberstadt und den Grafschaften Höllenstein u. Wernigerode. 191

Provinzen zur Einführung der Akzise verwendet wurde, blieb erzwar als Oberakzisedirektor von Halberstadt und Minden auch inden folgenden Jahrzehnten noch besoldet', doch führte die Ge-schäfte seit 1680 Georg Christian Schreiber 2 als Steuerdirektorvon Halberstadt, und da dieser seit Peines Tode auch die Geschäftedes Kriegskommissars und einige Jahre zugleich des Landkommissarsin seiner Hand vereinigte 8 , so stellte er in seiner Person gleichsamschon die 1692 im Magdeburger Obersteuerdirektorium vereinigtenMachtbefugnisse der Militär- und Steuerverwaltung dar 4 . Mankann also eher von einem Einfluß Halberstadts auf Magdeburgsprechen, statt des umgekehrten, wie man bisher angenommen hat;freilich überflügelte das größere Territorium das kleinere dannbald in der Ausbildung der Verwaltung; selbst die ErnennungSchreibers zum Oberkommissar ließ noch bis 1700 auf sich warten,als der alte treue Beamte einen kleinen Unterschied zwischen ihmund dem neuen Kriegskommissar und Sekretär beim Steuerwesenzu machen bat 5 .

Die Grafschaft Hohenstein war 1650 dem Grafenvon Sayn-Wittgenstein verschrieben worden, und trotz aller Be-mühungen des Großen Kurfürsten gelang es erst 1699, sie mit Ge-walt wieder unter die unmittelbare Herrschaft Brandenburgs zubringen. In Steuersachen verhandelte man von Berlin aus nichtmit der gräflichen Regierung, sondern direkt mit den Ständen,welche einen regelmäßigen Beifrag zum Halberstädtischen Kon-tingent durch ihre Beamten nach Halberstadt lieferten 6 . In densiebziger und achtziger Jahren suchte man jedoch auch hier vonBerlin aus durch Kommissionen stärkeren Einfluß auf die Steuer-

1 Kr. Min., 61579. Auf Solir folgte bald Joachim Meyer als Ober-einnehmer.

2 Schreiber wird 1658 alsder Stande Bediente" aufgeführt. H. 88, 89. Vgl. oben S. 153155 das Landkommissariat in Halberstadt.

4 Ob im Halberstädtischen Steuerdirektorium auch ständische Direktorensaßen, habe ich aus den Akten nicht ersehen können; doch ist es wahrscheinlich,daß, wenn auch mit sehr beschränkten Kompetenzen, einigeCondirektores" be-standen. Vgl. unten die Einführung der Akzise in Minden.

* Schreiher an I). L. Danckelman, Halberstadt, 12. Febr.; Best, zum Ober-kommissar, 17. Febr. 1700. Kr. Min., 186.

6 lt. Reichardt, Die Grafschaft Hohenstein im 16. und 17. Jahrhundert(1899), 74 ff. Für die folgenden Angaben bot das Werk keine Nachrichten.