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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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1^4 ' Kap., 2. Absclm. Die gesamtstaatliche Militär- u. Steuerverwaltung.

wurde in diesen Jahren die Revision der Steuermatrikel gefördert.Indem Grumbkow seit 1683 einen Militär, den Generalmajorvon Frintzen und den Ämterkommissar auf dem Gebiete der kur-fürstlichen Domänen mit der Untersuchung betraute, trieb erauch die bestürzten Stände zu eifrigerer Tätigkeit an, zwei vonBerlin entsandte Sekretäre förderten die technischen Arbeiten, undgegen 1689 waren auch hier die Grundlagen für eine neue Anlagefertiggestellt 1 .

Alle diese Bestrebungen fanden endlich nach dem Tode desGroßen Kurfürsten und schon unter der Leitung Danckelmans aufden Berliner Konferenzen im Generalkommissariat, an denen sichdie Deputierten der Magdeburgischeu Stände und die Mitgliederder Kommissionen beteiligten, in der Festsetzung der PrincipiaRegulativa für das Steuerwesen im Februar und einer Neuordnungder Magdeburgischen Verwaltung im März 1692 ihren vorläufigenAbschluß 2 . Durch das Steuerreglement vom 16. März, das nachSchmollers Ausdruck teils Verfassungsgesetz, teils Behördeninstruk-tion, teils Steuergesetz ist, wurde das Obersteuer direktoriumerrichtet. Es hatte drei Mitglieder, die Oberdirektoren, welchedem Kurfürsten verpflichtet wurden; sie sollten gemeinsam, aberder Geheime Rat und Domdechant Lewin Joachim von der Schulen-burg und der Regierungsrat und Landrat des Saalkreises Karlvon Dieskau im Namen der Landstände, der OberkriegskommissarHeinrich von Platen aus märkischem Adel im Namen des Kur-fürsten die Leitung des gesamten Steuer- und Kreditwesens undanderer Landesangelcgenheiten führen 8 . Wir brauchen hier nicht

1 Instr. für Printzen, Colin, 9./19. Jan. 1688 und Bitte der Stände um Mit-teilung der gefundenen Mängel. Kurf. an die lieg., Potsdam, 5./15. April,27. April/7. Mai 1685 und Colin, 16./26. Mai 1688 (Konz. gez. Grumbkow).Ebenda, tit. 141, Kontr.-Sachen, üen. 1.

2 Colin, 8./18. Febr. 1692: 1. Eingereichter Kataster nebst l'rincipia Hegu-lativa der Magdeb. Revisoren. 2. Conclusa darüber nach der Beratung. 8. Resolu-tion über die Prineipia Regulativa (Konz. gez. I). L. Danckelman). Instr. fürdie Landräte. Steuerreglement vom 16./26. März. Instr. für die MagdeburgerCeneralkasse vom 5./15. April 1692 (Konz. gez. T). L. Danckelman). Ebenda,tit. 141, Kontr.-Sachen, Gen. 1 uud 2; Klewitz, Steuerverfassung, Beilage 8;Bielfeld, Steuerwesen, 184189.

n Platen war offenbar schon vorher in Kriegssachen beschäftigt worden, sowurde er 1683 nicht als Kammergerichtsrat, sondern als Hofrat aus demKriegsetat besoldet. S. Hofstaatsordnung vom 88. April 168:5. Geh. St.II. 9, C. 1, li I.