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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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183
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Im Herzogtum Magdeburg und der Grafschaft Mansfeld. 183

Aber Schritt um Schritt mit der Durchbildung der Akzise wurdeauch die festeste Burg des adligen Partikularismus, die land-stäudische Steuerverwaltung, vom Generalkommissariat in Angritt'genommen. Die 1667 geforderte und 1668 auf dem Landtage be-schlossene Revision des Steuerwesens war bis 1680 über unaus-geführte Beschlüsse nicht hinausgekommen; dann waren der Amts-kammerpräsident von der Schulenburg und der RegieruugsratJlohndorf an die Spitze der Kreiskommissionen getreten und hatten,von Meinders mit neuen Instruktionen versehen, die praktischeArbeit wirklich begonnen 1 ; aber erst seit 1683 beginnen die unab-lässigen Vorstöße Grumbkows auf allen Gebieten des Steuerwesens,durch welche auch diese hartnäckige Aristokratenrepublik derEinfügung in das neue System der Zentralverwaltung williger ge-macht wurde. Die Abnahme der Landesrechnungen von 168084,welche die Stände in Berlin ablegen sollten, die Formel, daßdie Ständesich auf dem Generalkommissariat anmelden sollten",wurde von Grumbkow als noch verfrüht gestrichen wurde inlangwierigen Untersuchungen unter Zuziehung aller bedeutendenBeamten der Zentralbehörde und des Magdeburgischen Kommis-sariats und seit 1688 Grumbkows und Danckelmans selber erledigt 2 ;sie endigte mit der Beschränkung der Remissionen und der Mittel,welche den Ständen zu eigener Verfügung standen, der Einbeziehungdes Landschaftschulden- und Kreditwesens in die Kontrolle derkurfürstlichen Kommissare, der Verpflichtung des ständischen Rent-meisters auch für den Kurfürsten und einer strengen jährlichenRechnungsablage der ganzen Landesrechnung im Generalkommis-sariat, das im übrigen für alle zweifelhaften Fälle als die ent-scheidende Auskunftstelle bezeichnet wurde 8 . Ebenso tatkräftig

1 Kurf. an die Magdeb. lieg., Potsdam, 28. Febr.; an die Magdeb. Stünde,Potsdam, 2. Mai 1681; an Schulcnhurg und Ilolindorf, Colin, 12. Febr. 1682;Instruktion und Kid der Revisoren, Colin, 17. Ajn-il 1682. (Die Konzepte sämtlichvon Meinders gezeichnet und verbessert.) Gen. Dir. Magdeb., tit. 141, Kontr.-Sachen, Gen. 1. S. auch Dielfeld, Steuerwesen, 112120.

1 Näheres darüber im Etat- und Kasseuwesen.

" Reglement über die Erhebung der Kontribution und Bezahlung der Regi-menter, Potsdam, 6./16. Febr. 1688; s. Akten No. 30; Kurf. an die Stände, Colin,5./15. Mai 1689 (Konz. gez. Grumbkow); dsgl. Halle, 2I./31. Mai 1689 (Konz. gez.I). L. Danekelman). Gen. Dir. Magdeb., tit. 140, Kassensachen, Gen. und 141Kontr.-Sachen, Gen. 2. Der Steuerrat und Landrentmeister lleuckenroth legteseinen Eid freilich erst 1694 im Generalkommissariat ab. Ebenda, tit. 187,Acc.-Sachen, 1.