Im Herzogtum Magdeburg und der Grafschaft Mansfeld. 183
Aber Schritt um Schritt mit der Durchbildung der Akzise wurdeauch die festeste Burg des adligen Partikularismus, die land-stäudische Steuerverwaltung, vom Generalkommissariat in Angritt'genommen. Die 1667 geforderte und 1668 auf dem Landtage be-schlossene Revision des Steuerwesens war bis 1680 über unaus-geführte Beschlüsse nicht hinausgekommen; dann waren der Amts-kammerpräsident von der Schulenburg und der RegieruugsratJlohndorf an die Spitze der Kreiskommissionen getreten und hatten,von Meinders mit neuen Instruktionen versehen, die praktischeArbeit wirklich begonnen 1 ; aber erst seit 1683 beginnen die unab-lässigen Vorstöße Grumbkows auf allen Gebieten des Steuerwesens,durch welche auch diese hartnäckige Aristokratenrepublik derEinfügung in das neue System der Zentralverwaltung williger ge-macht wurde. Die Abnahme der Landesrechnungen von 1680—84,welche die Stände in Berlin ablegen sollten, — die Formel, daßdie Stände „sich auf dem Generalkommissariat anmelden sollten",wurde von Grumbkow als noch verfrüht gestrichen — wurde inlangwierigen Untersuchungen unter Zuziehung aller bedeutendenBeamten der Zentralbehörde und des Magdeburgischen Kommis-sariats und seit 1688 Grumbkows und Danckelmans selber erledigt 2 ;sie endigte mit der Beschränkung der Remissionen und der Mittel,welche den Ständen zu eigener Verfügung standen, der Einbeziehungdes Landschaftschulden- und Kreditwesens in die Kontrolle derkurfürstlichen Kommissare, der Verpflichtung des ständischen Rent-meisters auch für den Kurfürsten und einer strengen jährlichenRechnungsablage der ganzen Landesrechnung im Generalkommis-sariat, das im übrigen für alle zweifelhaften Fälle als die ent-scheidende Auskunftstelle bezeichnet wurde 8 . Ebenso tatkräftig
1 Kurf. an die Magdeb. lieg., Potsdam, 28. Febr.; an die Magdeb. Stünde,Potsdam, 2. Mai 1681; an Schulcnhurg und Ilolindorf, Colin, 12. Febr. 1682;Instruktion und Kid der Revisoren, Colin, 17. Ajn-il 1682. (Die Konzepte sämtlichvon Meinders gezeichnet und verbessert.) Gen. Dir. Magdeb., tit. 141, Kontr.-Sachen, Gen. 1. — S. auch Dielfeld, Steuerwesen, 112—120.
1 Näheres darüber im Etat- und Kasseuwesen.
" Reglement über die Erhebung der Kontribution und Bezahlung der Regi-menter, Potsdam, 6./16. Febr. 1688; s. Akten No. 30; Kurf. an die Stände, Colin,5./15. Mai 1689 (Konz. gez. Grumbkow); dsgl. Halle, 2I./31. Mai 1689 (Konz. gez.I). L. Danekelman). Gen. Dir. Magdeb., tit. 140, Kassensachen, Gen. und 141Kontr.-Sachen, Gen. 2. — Der Steuerrat und Landrentmeister lleuckenroth legteseinen Eid freilich erst 1694 im Generalkommissariat ab. Ebenda, tit. 187,Acc.-Sachen, 1.