182 !• Kap., 2. Abschn. Die gesamtstaatliche Militär- u. Steuerzerwaltung.
deren Verwaltung Steinhäuser im besonderen oblag, innerhalb desRahmens der Exekutionsordnungen zu Zwangsmitteln greifen undhatte die Rechnungen der Steuereinnehmer, welche jetzt dem Kur-fürsten und den Ständen gemeinsam vereidigt wurden, monatlichabzunehmen 1 . Auch an der Einführung der Akzise, dieGrumbkowhier wie überall zur Abspaltung der Städte vom Rittersehaftskörperbenutzte, hatte er regen Anteil. Barfus und Willmann als Ver-treter des Generalkommissariats, Mandelsloh und Holindorf vonder Magdeburgischen Regierung und der Kriegskommissar Stein-häuser nahmen die Einführung der Akzise in Angriff und setztenin allen Städten außer in Magdeburg, das vorläufig eine selbständigeAkziseverwaltuug behielt, ihre Verwaltung durch landesherrlicheBeamte fest 8 . Die eingesetzten Steuerkoinmissare, die ja im wesent-lichen dem Generalkommissariat direkt unterstanden, wurdenwenigstens für „Casus ohne Wichtigkeit" zur gemeinsamen Be-ratung mit Mandelsloh angewiesen und hatten dann nach seinerEntscheidung solche Sachen zu erledigen 8 . Der erste große Abschlußdes Werkes durch die Generalsteuer und Konsumptionsordnungvom 30. November 1086, die im Generalkommissariat nach denBerichten der Kommissare vielfach verbessert worden war*, be-deutete einen wesentlichen Schritt vorwärts zur Vereinheitlichungder Steuerverwaltung.
Diese Eroberung des städtischen Steuergebietes erschüttertefreilich die ständische Verfassung, welche wesentlich nur ein Aus-druck der Macht von Domkapitel und Landadel war, noch kaum 5 .
1 S. seine Nebeninstruktiou a. a. 0. — Die Steuerbeamten mußten seit 1688auch eine zulängliche Kaution stellen. Landräte an den Kurf. Magdeburg,30. März 1683; Kurf. an Magdeburger Heg. (Konz. gez. Grumbkow). Potsdam,16. Juni 1683. Gen.-Dir. Magdeburg, tit. 137, Acc.-Sachen, 1.
2 Vgl. oben S. 161—164 die Einsetzung der Steuerkommissare. — S. auch.1. Opel, Die Vereinigung des Herzogtums Magdeburg mit Kurbrandenburg,87—90. — Bielfeld, Steuerwesen, 12:', i.
" Kurf. an die Kteuerkommissare Krau und Spengler, Colin, 23. Dez. 1686(Konz. gez. Grumbkow). Gen.-Dir. Magdeburg, tit. 137, Acc.-Sachen Gen. 3.
4 Vgl. Kurf. an Mandelsloh und Willmann, Colin, 11./21. Febr. 1686 (Konz.gez. Grumbkow); dann die beiden erhaltenen Konzepte der Steuerordnung, daserste mit vielen Verbesserungen, die Abschrift danach von Grumbkow dotiert undgezeichnet. Ebenda.
11 Schm oller, Finanzreformen in Halle und Magdeburg. Zeitschr. fürpreuli. Gesch. VIII, 562 ff. und Studien über die wirtschaftliche Politik Friedrichsdes Großen u. Preußens überhaupt von 1680—1786. Jahrb. für Gesetzgeb.X, 16 ff.