Im Herzogtum Magdeburg und der Grafschaft Mansfeld. 181
kurfürstlichen Militärverwaltung genannt, die Steuerverwaltungblieb völlig in der Hand der Stände, und die Aufgabe Hofmeistersbestand nur darin, diese während des Krieges gegen Frankreichzu größeren Willigungen zu vermögen 1 . Erst mit dem endgültigenAnfall des Herzogtums an den Kurfürsten im Jahre 1680 konntedas Generalkommissariat tatkräftiger in die magdeburgischen Ver-hältnisse eingreifen, und nach der Verstärkung der Garnison zu-nächst zur weiteren Ausgestaltung der Militärverwaltung schreiten.Mit seiner Ernennung zum Regierungsrate wurde dem DechantenGebhard Julius von Mandelsloh 1683 „die Direktion des Kom-missariats" und aller sonstigen militärischen Geschäfte im Herzog-tum übertragen und ihm der Kriegskommissar Johann HeinrichSteinhäuser, der Nachfolger des verstorbenen Hofmeister 2 , derfrühere Marinekommissar Heuckenroth, der bald Steuerrat undLandrentmeister wurde, der Mansfelder Kommissar Langen, derÄmterkonnnissar von der Lith und die Kreiskommissare in allenmilitärischen Angelegenheiten unterstellt 3 . Mandelsloh, der schonunter dem Administrator als Kommissar bezeichnet wird und jetztden Titel Oberkommissar führte 4 , vertrat also, wie Carnitz inPommern, im Schöße der Regierung selbst, die ihm auf jede Weisein seinem Amte behülflich sein sollte, den neuen Militärstaat. DerKurfürst, der ihn schon 1682 als Legationsrat verwendet hatte,mochte wohl wissen, daß er in ihm ein gefügiges Werkzeug seinerFläne hatte und unterstützte ihn, wie wir schon sahen, tatkräftiggegen die Anmaßungen der ständischen Kreiskommissare. Auf dieSteuerverwaltung wurde sein Machtbereich wenigstens zu einemkleinen Teile ausgedehnt: er durfte bei mangelndem Einlauf derfür die Garnisonen und die Generalkriegskasse bestimmten Gelder,
1 Seine Berichte darüber an Meimlers Geh. St. R. 6:!, 10.
' Hofmeister starb im Jan. 1688, seine Witwe erhielt sein Gehalt noch biszur Ernennung Steinhäusers im September. Kr. Min., 65. — Steinhäuser warder Sohn des Bauscbreibers in Spandau und seit 167:{ in kurfürstlichen Diensten,1685 wurde er Rat, 1708 Hofrat, 1713 Kommissariatsrat beim MagdeburgischenKommissariat. Act. Bor. I, 421 Note.
" Nebeninstruktion für Mandelsloh, Potsdam, 1. Dez. 1683; vom gleichenDatum Befehle an die HaUesche Regierung und an Langen (Konz. gez. Grumbkow).Kr. Min. 184. S. Akten No. 25 a—c.
4 So stets in den Gen.-Kr.-Kassenrechnungen. 1675 beißt Mandelsloh „DesCollegiatstifts St. Sebastian Decanus und hochbestallter Krzstifftischer Commis-sarius". Geh. St, li, 88, 27b.