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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
Seite
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180 I- Kap., 2. Abschn. Die gesamtstaatliche Militär- u. Steuerverwaltung.

meister genügte 1 . Die steten Rückstünde und der Widerstandgegen die Revision der Steuermatrikel machten jedoch die häutigeEinsetzung von Kommissionen ad hoc von Berlin aus notwendig,und erst als Grumbkow 1683 auch hier mit seinen unvermeidlichenMitteln der Separation der Ämter und Städte von der Ritterschaftund der militärischen Exekution eingriff, die freilich schon alsDrohungen ihre Wirkung taten, fügte man sich auch in Lauenburg-Bütow willig den Anordnungen der Zentralverwaltung 2 .

3. Im Herzogtum Magdeburg und der Grafschaft Mausfeld.

Als Friedrich Wilhelm im Jahre 16G6 Magdeburg mit mili-tärischer Macht zur Huldigung und Aufnahme einer Garnisonzwang, mußten Stadt und Landstände sich zu deren Erhaltung zueinem regelmäßigen jährlichen Beitrag verpflichten. Zugleichwurde Platen in Gemeinschaft mit Jena beauftragt, das Steuer-wesen des Herzogtums zu untersuchen, und nachdem sie dessenvöllige Unzulänglichkeit dargetan hatten, verlangte der Kurfürstsofort eine gründliche Revision der Anlage und Erhebung 3 . Damitwar das Verhältnis des Generalkommissariats zur MagdeburgischenSteuerverwaltung für die folgenden Jahrzehnte von vornherein be-zeichnet: es stellte sich dar als ein stetiger Kampf um dieseReform, der eine steigende Unterordnung der Verwaltung desHerzogtums mit sich brachte. Zunächst wurde der damals alleinbeibehaltene Kriegskommissar des General komniissariats, JohannFriedrich Hofmeister, zur Einnahme der bewilligten Gelder ausder Ständekasse und zur Verwaltung der Garnisongeschäfte nachMagdeburg gesandt; das neuerrichtete Magazin leitete unter ihmder spätere Kommissar Peter Florenz Rhode als Proviantmeister 4 .Damit sind für die ersten anderthalb Jahrzehnte die Beamten der

' Bis 1671 Martin Thölich, seit dem 1. Jan. 1672 Wilhelm Anderson. DerLandrichter l'eter von Vrebbendow unterstützte sie. Geh. St. EL 30, 383.

2 Bis 1672 zeichneten 0. v. Schwerin, l'laten oder Somnitz die Konzepteder Erlasse von Lauenburg-ISütow, von da ab nur Meinders, ürumbkow undDanckelman, also die Ueneralkommissare; besonders Grumbkows eingehendeTätigkeit zeigt sich in den erhaltenen Konzepten auch hier. K. 30, 383 a—d.

8 Bielfeld, Magdeburgisches Steuerwesen, 109.

* Als Rhode — so nach eigener Unterschrift — 1674 Kommissar beimUeneralproviantamt wurde, behielt er seine Stellung in Magdeburg bei. Kurf.an den Herzog v. Holstein, Magdeburg, 12. Aug. 1674 (Konz. gez. Meinders).Geh. St. R. 9, A. 22.