In den Herzogtümern Hinterpommern und Lauenburg-Bütow. 179
Steuer zu beraten, und 1693 wurde ihnen statt des erbetenen Über-schusses der Akzise aus den Immediat- und Mediatstädten dieganze Konsumptionsakzise der Mediatstädte überlassen '. Freilichwurde dabei die völlige Abhängigkeit der Einnehmer in denMediatstädten von den Kurfürstlichen Kommissaren und Direktorenund ihre monatliche Berichterstattung an das Generalkommissariatgefordert, der Mechanismus der Verwaltung also nicht geändert.Zu einem festen Abschluß gelangte die Entwicklung der Kom-missariatsbehörden in Pommern noch nicht, aber die Männer,welche während unseres Zeitraumes das Werk leiteten, Joachimvon Carnitz, David von Grumbkow, Ludowieg und Durham wurdenbald nach unserem Zeitraum von Danckelman zu einer kollegia-lischen Kommissariatsbehörde zusammengefaßt 2 .
In Vorpommern leitete während der Besetzung von 1676—79,die ja nach dem Willen des Kurfürsten eine dauernde werdensollte, ebenfalls ein kurfürstlicher Kommissar das Kontributions-wesen; auch ein Akzisedirektor und Lizenteinnehmer wurden 1677ernannt, die natürlich sämtlich unmittelbar dem Generalkommis-sariat unterstellt waren 8 . In ein ähnliches unmittelbares Ver-hältnis zur Zentralbehörde gelangte auch die Steuerverwaltung desHerzogtums Lauenburg-Bütow. Die ständische Verfassungdes kleinen Landes, das dem Kurfürsten so gute Beamte, wie dieSomnitz, Krockow und Borck lieferte, blieb nach seinem Anfall anBrandenburg erhalten, der „Seymick", wie der Landtag hier ge-nannt wurde, bewilligte dem Kurfürsten seit 1660 feste jährlicheBeiträge auf zehn Jahre, die zunächst in die Berliner Kriegskasse,später in die Generalkriegskasse flössen 4 . Einer besonderen Kom-missariatsverwaltung bedurfte es natürlich nicht, die Regierungs-geschäfte versah zuerst der Kanzler Somnitz als Hauptmann zuLauenburg und Bütow, seit 1670 sein Sohn Peter von Somnitz alsOberhauptmann, während für die Steuergeschäfte der Landrent-
1 Verhandlungen über den Landtag H. 30, 137. — Kurt', an die Stände,Colin, 6./16. Juli 1068 (Konz. gez. D. L Danckelman). (Jen.-Dir. a. a. O.
2 Act. Bor. I, 6.56—660.
3 Die Destallungen und Abrechnungen s. Geh. St. R. 30, 38 a und 61.
4 Knrf. an Somnitz, Cleve, 11. Mai 1661 (Konz. gez. Platen). R. 80, 383 u.Gen.-Kr.-Kassenrechnungen. — Durch einen Irrtum wurden sie einige Jahre inder Berliner Amtskammer verrechnet. Kurf. an Somnitz, Colin, 11./21. April 1670.Ebenda.
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