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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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1 Kj I. Kap., 1. Abschn. Die Entstehung und Ausbildung der Zentralbehörde.

Dadurch war von selbst eine weitere Verstärkung der Kontrollebedingt, die jetzt nach dem erfolgreichen Vordringen der Kom-missariatsbehörde unter dem Großen Kurfürsten auch auf dieunteren Kreiseinnehmer ausgedehnt wurde. Die Forderung end-lich einer stufenweise aufsteigenden Zusammenfassung der Rech-nungen durch die Obereinnehmer und Steuerkommissare zuGeneralrechnungen aller Lande, welche im Generalkommissariatabzulegen waren, zeigt deutlich, wie weit Grumbkow die Zen-tralisierung der Steuerverwaltung gefördert und wie sehr Danckel-man gewillt war, sein Werk im gleichen Geiste weiterzuführen.Als er am 1. Januar 1691 das gesamte Generalkommissariatübernahm \ erhielt er für die militärische Seite seines Amteskeine besondere Instruktion, sondern der Kurfürst betonte nur inden vertrauensvollsten Ausdrücken, daß er sichauf seine Treue,Dexterität, Desinteressement und in denen zu dem Militärwessengehörenden Sachen erlangte Experientz sicher verlassen könnte."Die Aufgabe, welche des neuen Generalkommissars wartete, wargewiß keine leichte: das Heer war, wie seine Bestallung schonhervorhob, auf eine Stärke angewachsen, die noch keiner der Vor-fahren des Kurfürsten jemals gehabt hatte und sollte in dennächsten Jahren mit den Korps in Ungarn, Piemont und Hollandeinen Höchstbestand von 394 x /2 Kompagnien erreichen 2 . Die ver-stärkte Stellung des Generalkommissars gegenüber dem Armee-kommando 3 erleichterte zwar die Verpflegung des Heeres, bürdeteDanckelman aber auch neue Pflichten in bezug auf die rein mili-tärischen Operationen und eine größere Verantwortung für denErfolg der Feldzüge auf. Das war in seiner Stellung um soschwieriger, als er nicht mehr einen Herrscher wie den GroßenKurfürsten über sich hatte, der zuletzt doch alle Fäden selbst inder Hand behielt und daher selbst die letzte Verantwortung trug;Friedrich III. hatte vielmehr vom ersten Tage seiner Regierungan mit der Einrichtung der Gegenzeichnung aller seiner Erlassedurch Eberhard Danckelmann wenn dieser Begriff auch nichtden heutigen verfassungsrechtlichen Charakter trug deutlich

1 Die Bestallung, welche Haag, 20. Febr. 1891 datiert ist, betont, dal* erschon seit dem 1. Januar die Charge versehen habe. Kr. Min. Geh. Kr. Kanzl. 171.

2 Vgl. Beilage No. 75.

n Niiheres darüber im :}. Abschnitt, B.