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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
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Joachim Ernst v. Grumbkow und Daniel Ludolf Danckelman. 115

behörden streng durch und suchte den Rest ständischen p]innussesauf die unteren Organe der Steuerverwaltung zu beseitigen. AlleKommissariatsbehörden erfuhren, wie die eigentliche Zentralbehördeselbst, unter ihm die bedeutendste Vergrößerung, und nur diefrühzeitige Erschöpfung seiner Kräfte hat ihn offenbar gehindert,die von ihm gewünschte kollegialische Gestaltung des General-kommissariats durchzuführen. Daß ihm nun sein bisheriger Mit-direktor als Generalkommissar folgte, bedeutete für die weitereAusbildung der Behörde eine um so glücklichere Ergänzung, alsDaniel Ludolf Danckelman zwar nicht die großzügige Organisations-kraft seines Vorgängers, dafür aber eine außerordentliche Kenntnisaller Details seines weiten Verwaltungsbezirkes besaß; er hat inden zahlreichen von ihm verfaßten Instruktionen jede einzelneFunktion des großen Apparates mit soviel Liebe wie Gewandtheitbehandelt und dadurch die Ordnung und Genauigkeit in allen Kom-missariatsbehörden außerordentlich vermehrt. Schon die wahr-scheinlich von ihm selbst verfaßte Instruktion, die er bei seinemEintritt als Direktor im Kommissariat am 1. Mai 1088 erhielt,zeigte ein sorgfältigeres Eingehen auf die Einzelheiten seines Ver-waltungsbereiches, als es bisher in den Bestallungen und Instruk-tionen der Generalkommissare üblich war. Da Danckelman alsDirektor desGeneral-Kommissariats in Berlin" hauptsächlich mitder Steuerverwaltung betraut war, so liegt der größere Nach-druck auf der finanz-technischen Seite, von den fünfzehn Punktender Instruktion gehen nur drei auf die Heeresverwaltung ein undauch diese beziehen sich im wesentlichen nur auf die Nachrichtender Heeresverwaltung, welche die notwendigen Grundlagen für dieAufstellung der Etats und die Verteilung der Assignationen bildeten.In den Punkten über die Steuerverwaltung tritt gegen früher dieSorge für das Land und das Aufblühen der Städte, die Grumbkowschon praktisch betätigt hatte, stärker hervor: neben der Durch-führung der gleichen Verteilung der Kontribution, der Revisionund ' Neuanlage der Kataster sollte Danckelman jede unnötigeExekution, jede Erpressung und Gewalttätigkeit, wodurch die schonbelastete Armut noch mehr bedrückt würde, verhindern und ausdem gleichen Grunde auch jährlich die Nebenanschläge und außer-ordentlichen Ausgaben für die besonderen Bedürfnisse der Pro-vinzen und Kreise untersuchen und nach Möglichkeit mildem.