Joachim Ernst v. Grumbkow und Daniel Ludolf Danckelman. 117
gezeigt, daß er die Verantwortung mit auf die Schultern seinesersten Ministers legen wollte, und da Daniel Ludolf Danckelmannicht nur in der Zeichnung von Assignationen, die durch kurfürst-lichen Erlaß eigentlich seinem Bruder ausschließlich vorbehaltensein sollten 1 , sondern auch direkt als Gegenzeichner kurfürstlicherSchreiben und Verordnungen in Kommissariatssachen zuweilen an dieStelle Eberhards trat 3 , so hatte auch er einen Teil dieser Bürde zutragen, unter der das Schicksal seines Bruders bald völlig erliegensollte. Dazu kam, daß trotz der fortschreitenden Zentralisierungund genaueren Ausbildung der Etats- und Kassenverwaltung dieErhaltung der großen Militärmacht immer schwieriger wurde,weil die Geldmittel des „Kriegsstaates" nicht mehr in der Aus-schließlichkeit wie unter dem Großen Kurfürsten für das Heerund die Festungen verwendet wurden, sondern zu einem Teileden gesteigerten Ansprüchen des Hofes dienen mußten. Die Lastder so erhöhten Verantwortung wurde freilich auf der anderenSeite dadurch auch aufgewogen, daß Daniel Ludolf in seinemBruder Eberhard einen Staatsmann neben sich hatte, der überdas Maß des Gewöhnlichen hinaus mit politischer Einsieht undTatkraft begabt war und überall helfend und fördernd in die Ge-schäfte eingriff. Es bildete sich damals ein Verhältnis gegen-seitiger Vertretung zwischen den Brüdern aus: schon 1680 hatteder Kurfürst bestimmt, daß Daniel Ludolf bei Abwesenheit oderanderweitiger Beschäftigung seines Bruders dessen „Stelle, Votumund Signatur" bei den Marinesachen und Expeditionen mit undneben Dodo von Kniphausen und dem Marinedirektor Raule - zuvertreten und zu beobachten habe 8 ; andrerseits erledigte Eber-hard Danckelman in der Abwesenheit seines Bruders die wichtigsten
1 Am 14. Juli 1688 war der Befehl an die Kanzleien ergangen, daß alleAssignationen auf die llofrentei, Post- und Legationsgelder nur von Eberhardv. Danckelman revidiert werden sollten; am 26. März 1689 wurde diese Be-stimmung auch auf die Chatoul-, Schlagschatz-, Marine-, Chargen-Gassen, Re-ceptur- und sog. Markgräfliche Gelder ausgedehnt. Dennoch zeichnet auchDaniel Ludolf einige Male solche Assignationen. Geh. St. R. 9, J. 2 u. EEE.
8 Z. B. Kurf. an Statthalter, Hauptquartier zu Esseringen, 2. Okt./22.Sept.1690. — Ders. an Geh. Räte, l'egau, 6. Juni. Nebeninstruktion für Fuchs beiseiner Mission nach Dänemark, Colin, 1. Aug./22. Juli 1693. — Kurf. an Carnitz,Colin, 7. Jan. 1694 usw. Kr. Min., 202; Geh. St. R. 24 JJ. 5, fasc. 1; R. 21,186 y; Gen. Direkt. Pommern, Contributions-Sachen, 1 d.
1 Erlaß, Köpenick, 16. April 1689. Geh. St. H. 9 C, 6 a. 1.