108 I.Kap., 1. Abschn. Die Kntstehung und Ausbildung der Zentralbehörde.
um die Militärverwaltung verdient gemacht hatte 1 , und den Steuer-und Kriegskommissar Johann Adam Christoph Plane 2 . Mit diesenspeziellen und den jeweils zu besonderen Aufgaben herangezogenenHilfskräften unternahm es Grumbkow, das Werk, das Daten be-gonnen und Meinders erhalten hatte, weiter durchzubilden.
Da seine Bestallung bezüglich der ihm übertragenen Pflichtennur auf die verlorene Instruktion von 1670 und die kurze Zusammen-fassung in seiner Kriegsratsbestallung von 1678 verweist, ist einVergleich mit den früheren nicht möglich, doch macht die letzterewahrscheinlich, daß die Schwergewichte schon zu gleichen Teilenauf die Heeres- und Steuerwaltung verteilt waren. Nach demFrieden warf sich Grumbkow jedenfalls mit aller Tatkraft aufeine Verstärkung der gesamten Kommissariatsverwaltung an derZentrale und in den Provinzen. Um einen Überblick über dieKräfte des Staates zu gewinnen, wurde von 1679—83 das Etats-wesen auf eine völlig neue Grundlage gestellt, deren Schema biszum Ende des Jahrhunderts maßgebend blieb. Die Bestände derProvinzialkassen wurden danach völlig unter die Kontrolle undVerrechnung der Zentrale gestellt und nicht nur ihre Ausgabevöllig jedem ständischen Einfluß entzogen, sondern auch über dieErhebung der direkten und indirekten Steuern überall eingehendeUntersuchungen angestellt und das fürstliche und Landesinteressedem ständischen zur Korrektur gesetzt. Der Oberst von Barfus,dessen Kommissionen mit immer verstärkteren Kompetenzen vonPreußen bis Minden liefen, und der Steuerdirektor Willmannwaren darin seine besten Helfer; auch für die Kassenverwaltunghatte er die geschicktesten Finanzbeamten, Cautius und Kraut,zu wählen verstanden, unter denen die Generalkriegskasse einemusterhafte Buchführung und peinlich genaue Bechnungsablageerhielt; er selbst suchte in alle Einzelheiten seines weiten Kessortseinzudringen 8 und unterhielt über die offiziellen Berichte hinaus
' Vgl. Pommern im folgenden Abschnitt.
' Harre wird 1688 als Musterkommissar erwähnt Man. Bor. fol. 822; 1688als Truppenkommissar. Kr. Min. (ieh. Mk. 70; (Jölln, 8. Mai Ki89 (Konz. gez.(irumbkow) wird er zum „Oberkommissar bei der Armee" ohne nähere Um-schreibung seiner Kompetenz ernannt. Kr. Min. Geh. Kr. Kanzl. 178.
3 So ließ er sich 1680 sämtliche bisher ergangenen Verordnungen über dieAkzise zur Durcharbeitung nach Potsdam senden. Gregory an Schönfeldt, 18. April1680. Geh. St. IL 21, 35b.