Joachim Krnst v. (inunlil<o\v und Daniel Lndolf Danckelman. 100
eine ausgedehnte Korrespondenz mit den Kommissaren, welche inl>esonderem Auftrag verschickt waren. Damit wurde die nochherrschende Form des Verkehrs, wonach alle Schreihen der Be-hörden an den Kurfürsten gerichtet waren und auch von ihmwiederum ergingen, praktisch starker als bisher durchbrochen undfür das Generalkommissariat der Charakter einer selbständigenBehörde stärker betont. Auch sonst legte Grumbkow den größtenNachdruck auf eine solche Stellung seiner Behörde und ließ nichtleicht einen Erlaß über Militär, Steuer- oder Landessachen aus-gehen, ohne zu den darin erwähnten alten Organen den Hinweisauf den Generalkriegskommissar eigenhändig noch einzufügen.Einen vorläufigen Abschluß fanden die Reformen der ersten Jahrein der Weiterbildung der Kommissariate von Cleve und Preußenzu kollegialischen Behörden, die fest mit der Zentrale verknüpftwurden. In den mittleren Landen, wo dieser feste Zusammen-hang schon bestand — denn auch Magdeburg und Mansfeld waren1G80 sofort energisch einbezogen worden — kam es gerade des-halb noch nicht zur Gründung solcher ausgebildeten Organe; dietüchtigen Eiuzelkommissare, welche Grumbkow dort an die Spitzestellte, schienen vorläufig noch zu genügen und nur die Steuer-behörden, die zum Teil, wie wir zeigen werden, die Stelle derKommissariate vertraten, wurden unter ihm überall ausgestaltetund im Sinne des Gesamtstaates verstärkt.
Die Ausdehnung der Kompetenzen auf die Handels- undLandespolizeiangelegenheiten, welche seine Vorgänger dem General-kommissariat schon gesichert hatten, ließ Grumbkow sich eben-falls angelegen sein, ja sie erfuhr unter ihm die bedeutendste Er-weiterung, als ihm seit 1085 die gesamte Aufsicht über die Nieder-lassung der französischen Refugierten in allen kurfürstlichenLanden übertragen wurde. Ein neugegründetes „französischesKommissariat" kam unter seine Direktion, einige neue Handels-institute wenigstens unter die Aufsicht des Generalkonimissariats.
In der Heeresverwaltung erlaubten die friedlichen Jahre lt>79bis 1(387 Grumbkow ebenfalls durch eine Vereinfachung und teil-weise Aufhebung der QuartierverpHegung ein besseres Verhältniszwischen Laudeswohlfahrt und Heeresverpflegung herzustellen 1 .
' Vgl F. v. Sehriitter, Die Heeresverfassung, 62—69.