Frans Meindera und Bodo von Gladeheck. 97
Geschäften machte ihn bald unentbehrlich, 1003 wurde er zumKurfürstlichen Rat, 1007 wegen seiner Verdienste „in Etats- undKriegsaffairen" zum Hof- und Kriegsrat ernannt, um als solcherPlaten zu entlasten und mit dem Rang der Kammergerichtsriiteden Verhören im Geheimen Rat über Verptlegungs- und Kon-tributionssachen beizuwohnen '. Schon vorher war er in der Kassen-verwaltung tatig gewesen, hatte 1000 die Reste der Feldkriegs-kasse verausgabt, und im Frühjahr 1006 war ihm in Gemeinschaftmit seinem Schwiegervater, dem Kurfürstlichen Rat und Geheim-Kämmerer Christian Sigismund Heydekampf, die Verwaltung derholländischen Subsidiengelder anververtraut worden, weil er diebeste Kenntnis von der Verwendung der Gelder habe 2 . In dieserKenntnis und Vorliebe für das Kassenwesen, die wohl besondersdurch das Familienbündnis mit Heydekampf gefördert wurde, liegtdenn auch der Schwerpunkt der Kommissariatsverwaltung Meinders'In seiner Instruktion vom 4. Juli 1009 konnte freilich von einerVerwaltung der Gelder in der Zentrale noch nicht die Rede sein,da die Subsidienkasse von 1666 wieder eingegangen war; aber imGrunde drehen sich doch alle Punkte dieser Instruktion um zweiwesentliche Forderungen, denen zuletzt nur eine stärkere An-spannung der Zentralisierung genügen konnte, nämlich um dierichtige Besoldung der Truppen und die möglichste Proportioniu der Verteilung der erforderlichen Lasten auf alle Lande. EineÜbersicht und Kontrolle über das gesamte Heer durch die monat-lichen Berichte aus den Festungen, Einlieferung der Kompagnie-Rollen und öftere Musterungen, eine Übersicht und Kontrolle dergesamten Steuerlasten durch vierteljährige Plinsendung von Aus-zügen aus jeder Provinz und Aufsicht über die Rechnungen derUnter- und Obereinnehmer war dabei in der Instruktion voraus-gesetzt und also schon von Platen eingerichtet worden. Aberdiese Übersichten und Kontrollen konnten bei dem Mangel an Koni-missariatsbeamten schon für die Heeresverwaltung nur oberfläch-lich sein, für die Steuerwaltung der gesamten Provinzen, wie sie
1 Best. Cölln/Spree, & Juli 1667. Ueh. St. J. 10. Das Konzept ist vonO. v. Schwerin gezeichnet, der I'assus üher die Teilnahme am Geheimen Rat zuden Verhören von seiner Hand eingefügt.
2 Kurf. an Heydekampf, Cleve, 4. März 1666. Arch. des (ir. Grefe -Stahs. VII, 7.
Urk. u. Aktenst. I, Gesch. d. Kurf. Friedr. Willi. 1, I. 7