48 I- Kap., 1. Abschn. Die Entstehung und Ausbildung der Zentralbehörde.
für die Festungen und den Hofstaat nötig wäre, die Stände zukonvozieren oder ob es genügen würde, den Kreiskommissaren zuschreiben und ihnen die weitere Notifizierung an die Kreise zuüberlassen K Die Schwierigkeiten für den Kriegsrat wuchsen mitdieser absolutistischen Praxis, die Stände ließen zwar das Unver-meidliche über sich ergehen, eiferten aber durch Eingaben undBeschwerden fortwährend gegen die ungesetzlichen Zustände,leisteten in den lokalen Instanzen vielfach passiven Widerstand,und wenn ihr wiederholtes Verlangen nach einer Kontrolle dergesamten Verwaltung des Kriegsrates von ihrer Seite auch nichternst zu nehmen war, so lag ihm doch das schlimme Bestrebenzugrunde, diese ganze Behörde und die Folgen ihrer ständefeind-lichen Politik wieder aufzuheben 2 . Die Aufbringung der Steuernwurde den Kreiskommissaren und den Magistraten in den Städtenübertragen, denen wiederum der ganze ständische Apparat derunteren Steuerbehörden zur Verfügung stand. Aber der Kriegs-rat hatte durch seine Kanzlei Sorge zu tragen, daß die Aus-schreibungen auf die Kreise rezeßmäßig verteilt, die Assignationenan die Truppen richtig ausgegeben wurden; der Versuch, die ein-kommenden Gelder in eine allgemeine Kasse zu sammeln, wurdeseit 1G35 gemacht, aber die Form der direkten Assignationenblieb dennoch daneben im Schwange 8 und erschwerte die Kon-trolle über die Einnahmen der Kreiskommissare, welche derKriegsrat durch besondere, meist aus seiner Mitte verordneteKommissare vornehmen ließ 4 . Andere Aufgaben der Steuerver-waltung brachten ihm die Erstattung der Unkosten, welche einzelne
1 Geh. St. R. 24 C, fasc. 8.
2 Im Jahre 1632 war übrigens den Ständen einmal diese oft geforderteRechnungsablage und zwar über die Kontribution für die Kaiserlichen gegebenworden: „Zu solcher Berechnung," schreibt der Kurf. in dem Memorial vom9. Juni 1081 an Statthalter und Geheime Räte, „Hans von Wilmersdorf, CurtBertram von Pfuel und Jobst Weiler Unsrer wegen werden verordnet werden."Geh. St. R. 21, 135.
8 Z. B. schreibt Schwarzenberg an den Kurf., Spandau, 14. Ang. 1638.der Kurf. habe am 22. Juli an den Kommissar des Beeskow- und StorkowschenKreises Joach. v. Löschebrandt des Inhalts rescribieret, daß er dem übrist Krachteine monatliche Löhnung auf seinen Leib aus seinem Kreise zusammenbringenund gegen Quittung abfolgen lassen solle. Geh. St. R. 21, 136 k. — Ahnlichschon Kurf. an die Kriegsräte, 28. Aug. 1635, R. 24 C, fasc. 8.
* Urk. u. Akt. X, 30, Note 1. — Meinardus, Prot. u. Rel. I, Kinl. XIV.