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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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gg I. Kap., 1. Abschn. Die Entstehung und Ausbildung der Zentralbehörde '

würden *. Die Regierung lehnte die letztere Forderung ab, weilsie sonst die Kontrolle über die Belastung der Amtsuntertaneu,die von den Ständen gern zu Unrecht beschwert wurden, völligaus der Hand gegeben hätte und verwies bezüglich der beidenersten Punkte auf ihr öfter geäußertes Ansinnen wir erwähntenes in den Jahren 1620 und 1632, die Stände möchten einigeaus ihrer Mitte zur Mitberatung und Mitkontrolle in den Kriegs-rat senden. Aber gerade eine solche Form der Mitverantwortungan der Kriegspolitik in der leitenden Behörde selbst widersprachaufs tiefste dem Willen der Stände, der Landtag ging in offenemKonflikt mit dem Kurfürsten auseinander, und Schwarzenberg ließnach dem Grundsatz, daß der Kurfürst zum Schutze des Landesselbstdas Recht habe, die Kontributionen ausschreiben und ein-nehmen zu lassen," durch den Kriegsrat die für das Heer nötigenAssignationen auf das Land verteilen. In den folgenden Jahrenbehielt Schwarzenberg diese Praxis bei, und folgerichtig in denFormen des Absolutismus suchte er dabei das Land zu pflegen undzu schützen durch eine gerechte Verteilung der Steuern, zeitweiseMilderung der harten militärischen Exekutionen und den Schutzder Untertanen gegen marodierende Soldaten 3 . Den Widerstandder Stände vermochte er freilich durch solche Mittel nicht zubrechen; sie ließen die Erhebung der nichtbewilligten Kontribu-tionen, die Einsetzung der doppelten Metze im Jahre 1637, dasStändigwerden der Tafelgelder zwar über sich ergehen, aber siegaben nichts von ihren Rechten auf, und den Versuchen derRegierung, sie für ihre auswärtige Politik zu gewinnen, setzten sieauf dem Ausschußtage vom Februar 1639 und dem allgemeinenLandtage vom Dezember 1640 immer nur die Forderung der Reduk-tion des Heeres außer den Festungsbesatzungen und des Friedensmit Schweden entgegen; ja ihr Hinweis, daß die Kriegskasse einengroßen Barbestand haben müsse und die gleiche Antwort Schwarzen-bergs, daß es ihnen ja seit Jahren freigestellt sei, an ihrer Ver-waltung durch ein in den Kriegsrat eintretendes ständisches Mit-glied teilzunehmen 8 , zeigt deutlich, daß die Parteien sich noch

1 M.einardus, Prot. u. Rel. II Einl. XIVXVI.

8 Vgl. Schwarzenberg an den Kurf., Spandau, 15. Aug. 16:58. Geh. St.R. 21, 136k. Auch Meinardus, Schwarzenberg, in Forsch./.. hrandenb. u.preuß. Gesch. XII, 98 ff.

» Siehe die Rel. vom 2. Febr. 1641, Prot. u. Rel. I, 139.