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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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30 I- Kap., 1. Abschn. Die Entstehung und Ausbildung der Zentralbehörde.

verwendet wurden." ' Dieser Zustand blieb bis zum Regierungsantrittdes Großen Kurfürsten im wesentlichen der gleiche: alle in diesenJahren ernannten Kammergerichtsräte wurden zugleich Kriegsräte,aber während das Kammergericht an dem Vizekanzler AndreasKohl einen starken Rückhalt behielt, drohte dem Geheimen Rat,vor allem mit dem Wechsel der brandenburgischen Politik seitdem Herbst des Jahres 1634 und dem Beginn der Leitung fastaller Regierungsgeschäfte durch den Grafen Adam von Schwarzen-berg, fast die Auflösung.

Als Georg Wilhelm den Präger Frieden angenommen und das Bünd-nis mit Sachsen am G.Oktoberlö35 abgeschlossen hatte, schienBianden-burg in das Schlepptau der kaiserlichen-sächsischen Politik zu ge-raten, und Schwarzenberg, der eigentliche Urheber der Abwendung vonSchweden, sollte nun zeigen, ob er das doppelte Programm seinerPolitik,den Kurfürsten durch ein eigenes Heer nach außen von Feinden undFreunden, nach innen von den Ständen unabhängig zu machen, durch-setzen könnte. Als einVorkämpfer des absoluten Beamtenstaates unddes brandenburgisch-preußischen Einheitsstaates" hatte er schon1619 die feierliche Bestätigung der ständischen Privilegien hinter-trieben, die klevischen Landstände 163032 geschickt dem landes-herrlichen Regiment gefügig gemacht, er hatte schon in denzwanziger Jahren die Aufstellung einer kleinen Feldarmee aus denMitteln einer neuen Akzise gefordert und sich 1630 als ein eifrigerOrganisator des nach Preußen bestimmten Heeres bewiesen 2 . Alser nun seit 1635 gleichsam der leitende Minister der kurfürstlichenRegierung wurde und die Fragen der inneren und äußeren Politikgemeinsam zu lösen unternahm, richtete sich sein erster Vorstoßnaturgemäß gegen die Behörde, deren ständefreuudliche und schweden-freuudliche Mitglieder die Politik bisher geleitet hatten: den GeheimenRat. Da der Kampf gegen Schweden bei Schwarzenberg beschlosseneSache war, der Geheime Rat den Frieden um jeden Preis wollte,so ließ Schwarzenberg im Januar 1636 die Avokatorialmandate,die allen im schwedischen Heere dienenden Landeskiudern desKurfürsten bei Verlust ihrer Güter befahl, den schwedischen Dienstzu verlassen, durch die Kriegsräte, vor allem durch einen An-

1 F. Holtze, Gesch. des Kammergerichts II, 1591G0.

2 Meinardus, Schwarzenberg in Forsch, z. brandenb. u. preuß. Gesch.XII, 122123 und Prot. u. Rel. II, Einl. XIV ff.