Der Kriegsrat von 1630—1641. 31
hiinger seiner Politik, Joachim Friedrich von Blumenthal, der umdie Mitte des Jahres 1(335 dem Kriegsrat beigetreten sein muß,ohne Vorwissen der Geheimen Räte ausarbeiten. Als diese durchZufall davon erfuhren und dem Kurfürsten in einer Denkschriftvon dem Erlaß der Mandate abrieten, veranlaßte Schwarzenbergden Kurfürsten, auf der Veröffentlichung und strengsten Durch-führung der Mandate zu beharren 1 , was einer Kriegserklärung anSchweden gleichkam. Daher schied Gerhard Rumilian von Kalkum,gen. Leuchtmar, schon im März aus dem Geheimen Rat, derKanzler Sigismund von Götze mußte im folgenden Jahre weichenund wurde mit Samuel von Winterfeld von Schwarzenberg desHochverrats angeklagt; Levin von dem Knesebeck starb bald rBalzer von Brunn ging mit dem Kurfürsten nach Preußen, undda neue nicht ernannt wurden, waren in den letzten JahrenGeorg Wilhelms die beiden Bürgerlichen, Erasmus Seidel undSebastian Stripe, die einzigen tätigen Geheimen Räte zu Berlin;denn Blumenthal, der ebenfalls dem Geheimen Rate angehörte,war fast ausschließlich für den Kriegsrat tätig. Der Kriegsrat,der nach dem Plane des Kanzlers von Götze, ja vielleicht direktunter schwedischem Einnuß entstanden war, schien zunächst einähnliches Schicksal erleiden zu sollen wie der Geheime Rat.Während der Monate, in denen der politische Umschwung sich voll-zog, war ihm noch eine neue Instruktion zugegangen, durch die seineKompetenzen erweitert, so vor allem die Gerichtsbarkeit in Kriegs-sachen ihm übertragen, und zur besseren Erledigung der Ge-schäfte Pfuel das Direktorium in den Sitzungen gegeben wordenwar 2 . Wiederum verwies ein Passus dieser Instruktion die Kriegs-räte in Fällen, wo sie zu keiner sicheren Entschließung kommenkonnten, bei der Abwesenheit des Kurfürsten nicht allein auf denStatthalter, sondern auch auf Schwarzenberg, nach dessen Gut-achten sie sich zu richten hätten. Schwarzenberg, der zur Zeitder Abfassung der Instruktion (am 12. Nov. 1034) noch in Preußenbeim Kurfürsten weilte, machte also schon von dort seinen Einflußauf den Kriegsrat geltend, und sobald er im folgenden Jahre seiner
1 Meinard US, Prot. u. Rel. I, Kinl. XVI ff.
8 Der Kurfürst an die Kriegsräte, Quärtzschc, 12. Nor. 1634. Geh. St. R. 21,136 m. — Eine Abschrift dieser Instruktion vom 12. Jan. 1634 befindet sich noch'» R- 24, C, fasc. 6. — S. Akten 4.