28 '• Kap., 1. Abschn. Die Entstehung und Ausbildung der Zentralbehörde.
Burgsdorf, die treibende Kraft in den kommenden Werbungen,wurde den Kriegsräten wiederum zur Mitberatung empfohlen,während Einbeck auf seine Bitten davon befreit wurde'. In ihrerGesamtheit betrachtet waren die Räte, welche von nun an dasbrandenburgische Kriegswesen leiten sollten, durchaus die ge-eigneten Männer der damaligen Regierung, und daß es in derMehrzahl Kammergerichtsräte waren, hatte doch nicht allein ihrenZeitüberschuß zur Ursache, sondern gerade sie hatten sich alsRichter mit den Kontributionsklagen von Städten und Bürgern,mit Schuldnachlaß und Stundung wegen der Kriegslasten, mitPlünderung und Pfändung durch fremde Truppen, mit der Ver-teilung der Kontributions- und Verpflegungsgelder unter denStänden und einer Reihe ähnlicher Fragen befassen müssen 2 , diesie für die Geschäfte eines Kriegsrates vorbereiten konnten. Dochscheint dem Kurfürsten und den Geheimen Räten auch hierin nochkeine genügende Sicherheit für die große Verantwortung in denKriegsangelegenheiten gelegen zu haben, und das Memorial fürden Statthalter und die Geheimen Räte vom 9. Juni 1632, dasvom Kauzler Sigismund von Götze entworfen ist, greift auf denPlan vom Jahre 1629, die Landstände und kriegserfahrenen Männerbeim Kriegsrat zu beteiligen, zurück. Als die eigentlichen Ex-pedienten der Kriegssachen wurden Pfuel, Leuchtmar und Weilerbestimmt; für die an den Grenzen sich ereignenden Dinge solltendiese sich an Oberst Konrad von Burgsdorf, Oberst Kempten undden Rittmeister Hans von Schönebeck wenden, die sich am Kriegs-rat so weit zu beteiligen hatten, als sie von den Festungen undihrem Volk abkommen konnten; ja wenn der Statthalter, der demGeheimen, wie dem Kriegsrat präsidierte, die Sachen für wichtigbefand, hatte er die beiden Behörden zu einer Gesamtberatung zuvereinigen und den Amtsrat und Hauptmann auf dem MöllenhofJohann von Wilmersdorf und den Vizekanzler Andreas Kohl hinzu-
1 Kurf. an Pfuel, Brunn, Leuchtmar, Koch und Weiler, Colin, 14. Juni1681; unter gleichem Datum Kurf. an Kornad v. Hurgsdorf. Geh. St. Rep. 24C 2, fasc. 15. — Siehe auch Spannagel, Konrad v. Burgsdorf (Berlin 190:5)46—57. — Die Irrtümer Bonins, Kriegsrat, a. a. 0. 58 sind demnach zu be-richtigen.
a F. Holtze, Geschichte des Kammergerichts II, 153—154, 157 und Bei-lage 14, b.