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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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26 L Kap., 1. Abschn. Die Entstehung und Ausbildung der Zentralbehörde.

ein Jahr darauf Berndt von Arnim zum Generalkommissar er-nannt wurde, war ihnen damit, wie wir sahen, noch weniger ge-dient. Schon bei dem Konflikt mit dem Oberstleutnant von Redernstellten sie dem Kurfürsten in beweglichen Worten vor, wie gutes gewesen wäre, wenn er einen Kriegsrat hinterlassen undnach dem Beispiel seiner Vorfahren schon in Friedenszeiten alteKriegserfahrene dazu vorbestimmt hätte'. Sie selbst erklärtensich desKriegesscopus" zu unerfahren, um das dem Landedrohende Verderben aufzuhalten. Auch sie wollten am liebsten,nicht zum mindesten aus dem Wesen ihres ständischen Geistesheraus, eine Verantwortung in Kriegsdingen von sich abwälzen,ohne zu ahnen, daß ihnen aus der Erfüllung ihres Wunsches baldeine bedeutende Schwächung ihrer Macht widerfahren sollte.

Als nämlich im Jahre 1630 Gustav Adolf von Pommern herin die von Wallenstein und Tilly schon besetzte Mark einzurückendrohte, übertrug Georg Wilhelm, um den mit Arbeit überladenenGeheimen Rat zu entlasten und die nötigen Kriegs- und Heeres-sachen schneller zu erledigen, am 25. Mai 1630 den Kammer-gerichts- und Konsistorialräten Balzer Veit von Einbeck, Balzervon Brunn und Andreas Koch,als unsren ohne das bestallten undverpflichteten Räten", die kapabel genug dazu seien und neben denKammergerichtssitzungen wohl die nötige Zeit erübrigen könnten,alles, was sich auf das Kriegswesen, besonders auf den Unterhaltder kaiserlichen Regimenter und kurfürstlichen Kompagnien durchdie Landstände bezog 2 . Auch der Oberstleutnant und Kapitän derGarde, Konrad von Burgsdorf, konnte, wenn er zur Stelle war, mit zuRate gezogen werden. Damit waren die ersten ständigen branden-burgischen Kriegsräte ernannt und zu einer neuen Behörde, derKriegskanzlei, wie sie in den ersten beiden Jahren genannt wird,vereinigt; in ihren Bestallungen kommt der TitelKriegsräte"

1 Rel. d. d. Colin 13./23. Jan. 1627, Geh. St. Rep. 21, No. 136, g. 1. -Siehe auch Gebauer, Kurbrandenburg im Jahre 1627, 25. In der Resolutionvom 20./30. Jan. geht der Kurfürst auf den Vorschlag der Räte nicht ein. EineRandnotiz der Relation, die wegen der Ileftung nur zum Teil lesbar ist, verweistauf die zurückgelassene Instruktion.

8 Einbeck und Brunn hatten sich schon früher bei den Werbungen Ver-dienste erworben. F. Holtze, Geschichte des Kammergerichts in lirandenburg-rreußen (Berlin 1891) II, 148 f. Ihre Abhängigkeit von Schwarzenberg betontBonin, Der Kriegsrat, a. a. 0. 57.