Der Kriegsrat von 1680—1641. 25
amten gereicht wurde und die „auf den Herrn und das Land zu-gleich" vereidigt waren, jemanden aus den ihrigen neben den be-sonderen kurfürstlichen Kominissarien auf dem Musterplatze zuhalten, um die ständischen Interessen von ihm vertreten zu lassen.Es lag nahe, mit dieser Kontrolle über die Verwendung der be-willigten Gelder und den Truppenstand auch eine Anteilnahme ander Verantwortung der kriegerischen Unternehmungen von denStänden zu fordern, und Georg Wilhelm stellte daher das Ansinnenan sie: sie sollten in seiner Abwesenheit vier aus ihrer Mitte jeeinen Monat lang an den Hof zur Mitberatung des Statthaltersund der Räte in den Kriegslasten senden. Die Stände lehntenjedoch eine direkte Ernennung von Mitgliedern ab, verpflichtetensich aber, auf Ruf und Aufforderung des Kurfürsten erscheinenzu wollen 1 . Die Möglichkeit der Ausbildung eines ständischenKriegsrates hatten die märkischen Stände damit aufgegeben, unddie folgenden Jahrzehnte haben gezeigt, daß sie freilich zu einerMitregierung damals schon nicht mehr fähig waren. Aber dieForderung, einen Kriegsrat zu bilden, wurde in den unruhigenZeiten immer dringender, die großen Mächte und einige Nachbar-staaten hatten schon das Vorbild gegeben, und als im Jahre 162(3ein brandenburgisches Korps von 24 Kompagnien aufgestellt wurdeund der Kurfürst dem Geheimen Rat die gesamte Leitung desKriegswesens übertrug, bat dieser selbst Georg Wilhelm vorseinem Aufbruch nach Preußen einen „gedoppelten Rat" anzu-ordnen, von denen der eine die politischen, der andere die militä-rischen Angelegenheiten des Landes zu leiten hätte. Der Kurfürsthielt jedoch für die wenigen Kompagnien, welche in den Markenzurttckblieben, einen Kriegsrat nicht für nötig, sondern empfahldamals unter dem Einfluß Schwarzenbergs die Einsetzung eineserfahrenen Kriegskommissars, der die Musterungen vorzunehmenund über das Verbältnis von Truppe und Bevölkerung, jedochunter der Direktion der Geheimen Räte, zu wachen habe; derOberstleutnant Adam von Redern oder Hans Jürgen von Arnim,wenn dieser eine Oberstenbestallung vom Kurfürsten annehmenwollte, sollte damit betraut werden; aber weder dem einen, nochdem andern gönnten die Geheimen Räte diese Stellung und als
1 Recesa vom 1. Mai 1620. Mylius, Corp. Const. March. VI, I No. 88.8 Isaacsohn, Gesch. des Beamtentums II, 38.