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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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22 I- Kap., 1. Abschn. Die Entstehung und Ausbildung der Zentralbehörde.

Kriege führen wollten und weder Geld noch Proviant hätten".Für das Nötigste war nicht gesorgt, und während er die guteProviantverwaltung der Kaiserlichen und Sachsen rühmte, mußteer gestehen, daß die Brandenburger weder Wagen noch Marke-tender, daß die Artillerie keine Bespannung, die Reiter keinePferde hätten; ja er bittet zuletzt, keine Mannschaften mehr nach-zusenden, da es denen im Felde schon an Brot mangle und dasganze Volk in vier Wochen ruiniert sein würde *. Da er wederGeld noch Kredit hatte, ersuchte er Gallas, ihm Mittel aus derReichskasse" zu geben, aber dieses Ansinnen wurde nicht nur vonden Österreichernwunderlich aufgenommen", sonder trug ihmauch von Schwarzenberg die scharfe Rüge ein, daß er darüberkeine Kommission habe 2 . Sonst warf dieser freilich alle Schuldauf den brandenburgischen General und die Obersten, welche nichtgenügend mit dem Kriegsrat unterhandelt hätten und nur ihreneigenen Vorteil suchten. Während aus den Berichten des jungenGeneralkoinmissars in dieser trüben Zeit eine gewisse Hilflosigkeitgegenüber der schlimmverfahrenen Sachlage spricht, sind die Ant-worten und Maßnahmen Schwarzenbergs darauf von einer klarenund festen Bestimmtheit, nur seltsam mit Schmähungen gegenandere und Versuchen gemischt, jede Verantwortung für das Unter-nehmen ^gegen Schweden von sich abzuwälzen. Denn zu rettenvermochte auch er an dem verfehlten Feldzuge nichts und es bliebnichts übrig, als die Truppenkörper auf das Maß zu reduzieren,das der Tragfähigkeit des Landes angemessen war. Blumenthalwurde noch mit dem undankbaren Geschäft betraut, mit den ab-gedankten Obersten Abrechnung zu halten, und damit endetewohl seine Tätigkeit als Generalkommissar 8 . Er hatte als solcherden ganzen Verkehr des Kurfürsten und des Kriegsrates mit deneigenen und fremden Truppenführern in seiner Hand vereinigt,die Musterung, Besoldung und Verpflegung des Heeres unter seinerAufsicht, für gute Disziplin und den Schutz der Untertanen zu

1 Blumenthal an den Kurf., Malchin 14. Aug.; an Schwarzenberg, 15. Aug.1638. Geh, St. R. 21, 136 k.

2 Kurf. d. h. Schwarzenberg, der sich nachträglich die kurfürstliche Zu-stimmung erbtt an Blumenthal, Spandau, 19. Aug. 1638.

8 Wenigstens wird er 1639 in einer Eingabe der Obersten nurGeheimerund jlvriegsrat" genannt. Meinardus, Schwarzenberg, Forsch, zur brandenb.u. preuß. Gesch. XII, 103104.