20 L Kap., 1. Abschn. Die Entstehung und Ausbildung der Zentralbehörde.
im Burgsdorfschen Regiment in Schlesien l . Dieser Ansatz zu einerVerwaltungsbehörde für das Heer und die Kriegssteuern erwiessich also damals nicht als entwicklungsfähig: einmal vor allemweil die Dauer einer solchen Behörde mit dem dauernden Bestanddes Heeres und der Steuern verknüpft war, ein politischer Ge-danke, den um 1(330 noch niemand in Brandenburg vertrat, danuauch, weil dieses Generalkommissariat auf der Basis des Kreis-kommissariats hatte aufgebaut werden müssen, d. h. einer Behördederen Mitglieder noch zu ständischen Geistes waren, um ganz ge-neigt zu sein, einer Verstärkung der fürstlichen Gewalt zu dienen,wie sie die Errichtung einer starken Kriegsbehörde nach demVorbilde anderer Länder damals bedeutete. Die Feindseligkeitselbst gegen den Namen des Generalkommissariats ist ein deut-licher Ausdruck des Mißtrauens und des Hasses der ständischenElemente, der von nun an die Ausbildung dieser Behörde durchalle Jahrzehnte des XVII. Jahrhunderts begleitet und noch imachtzehnten nicht erloschen ist.
Es ist daher bezeichnend, daß das dritte der zeitweiligenbrandenburgischen Generalkomniissariate, das seine Entstehung demGrafen Schwarzenberg, dem ersten großen Gegner des Ständetunis,verdankt, nicht als Spitze des Kreiskommissariats, nicht durchbloße Überordnung eines Generalkommissars über einige Partikular-konnnissare, entstand, sondern aus der Mitte der fürstlich-absoluti-stischen Kriegsverwaltung, aus dem inzwischen entstandenen undvon den Ständen aufs bitterste befeindeten Kriegsrate hervorgingund einem der eifrigsten Mitglieder desselben, Joachim Friedrichvon Blunienthal, übertragen wurde 2 . Blumenthal war in branden-
1 Nach der Relation des Statthalters an den Kurt'., Colin, den 21. Aug. 1632und liesolution des Kurf. an den Statth., 2. Okt/22. Sept. 1032 (Geh. St. Rep.21, 136 1.) wurde er 1632 „wegen einer Sache, die den Kurfürsten selbst afficieret"zu Cüstrin in Arrest gehalten; aber noch im selben Jahre wurde er Hauptmannüber die Amter Lebus und Fiirstenwalde, dann Kammerherr und Präsident derAmtskammer; am 23. Jan. 1652 wurde er seiner Chargen entlassen und Eandvogtder Uckermark. Er starb am li). Aug. 1661. — E. D. M. Kirchner, Das SchlotsISoytzenburg, 311—312. - Prot, und Rel. IV, 532. — Geh. St. Rep. 9 C 1 b 1und Rep. 59, No. 29. — Breysig, Finanzen, 21 rechnet ihn zu den „ganzunfähigen Männern in leitenden Stellungen".
2 Auch 1632 bestand die Absicht, den Truppen, welche nach Schlesien be-stimmt waren, einen Kommissarius zuzuordnen, damit „beides das Interesse desKurfürsten und auch der Truppen in gebührende Acht genommen werden möge".