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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
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Die Generalkriegskommissare auf Zeit. 19

richte erst an den Generalkommissar richten und bei ihm um Be-scheid anhalten', Dadurch hatte Arnim, der auch persönlich als sehrbegüterter Herr im Ober- und Nieder-Barnim einen Nachdruckauf seine Stellung zu legen vermochte 2 , eine kräftige, wenn auchim kleinen Kreise sich bewegende Amtsgewalt gewonnen und er-weckte sofort das eifersüchtige Mißtrauen des Geheimen Rates,der Arnim den TitelGeneral-Kommissar" verweigerte 3 und dieKompetenzen seiner Partikularkommissare zu beschränken suchte,indem er ihnen die Einnahme der Kontribution entzog und vonden Landreitern die ausgehobenen Summen direkt nach Berlinbringen ließ. Aber nachdem zunächst eine Eingabe Arnims umÄnderung dieser Bestimmung abschlägig beschieden worden war,sah der Kurfürst wohl das Unpraktische einer so umständlichenGeldlieferung in Kriegszeiten ein und verordnete die Einlieferungdes Kontributionsgeldes und Proviants an die Kommissare in denQuartieren, wöchentliche Rechenschaftsberichte über die Einnahmeund den Kasssenbestand an Arnim und bei Strafe des Ersatzesalleinige Anszahlung von Geldern auf des Kurfürsten oder ArnimsBefehl. Arnim blieb zwar in diesem Punkte Sieger, aber mit demAbzug der Kaiserlichen aus der Mark erlosch seine Amtstätigkeitals Generalkommissar wieder; im Jahre 1630 wurde ihm wohl nochdie Sorge um Proviant und Quartier der durchmarschierendenTruppen und 1631 auch nochmals die Erhebung der von denStänden bewilligten Kontribution für die kurfürstlichen Truppenin dem Ober- und Niederbarnimschen, dem Teltowischen, Zauchischenund Lübbischen Kreise anvertraut, doch heißt er nur mehrCom-missarius 6 , und im folgenden Jahre finden wir ihn als Rittmeister

1 Verordnung vom 23. Februar 1628, Geh. St. Rep. 24 C, fasc. 5.

a v. Peter sdorff, Beiträge zur Steuer-, Wirtschafts- und Heeresgeschichteder Mark im 80jährigen Kriege, in Forschungen z. brandenb. u. preuß. Gesch.(1889) II, 82.

8 Supplikation vom 15. Januar und Antwort der Geh. Räte vom 27./17. Februar1629. Geh. St. Rep. 24 0, fasc. 5 (Notiz).

* Arnim an den Kurfürsten d. d. Frankfurt a. 0. den 6. März 1628.Kurfürst an die Kommissare d. d. Colin 22. März 1628. Geh. St. Rep. 24 C,fasc. 5.

B Siehe Kf. an Arnim, 18. Juli 1680 und 16. Februar 1631. Geh. St. Rep24 C, fasc. 7.Ober-Kommissar" wird er in dem Protokoll von HermannLangen genannt, v. Pet e r sdorff, Beiträge, in Forsch, z. brandenb. u. preuß.Gesch. II, 32.

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