18 I. Kap., 1. Abschn. Die Entstehung und Ausbildung der Zentralbehörde.
die Mark zu marschieren begannen, ernannte der Kurfürst aber-mals eine Reihe von Marschkommissaren, die das Heer geleitenmußten'. Dieses Marschkommissariat genügte jedoch den An-sprüchen nicht mehr, als im folgenden Jahre ein Teil des kaiser-lichen Heeres in Brandenburg Quartiere bezog, und Georg Wilhelmsetzte damals in allen Kreisen der Mark dauernd Kommissare ein,welche von nun an als Kriegs-, Land-, Kreis- oder Marsch-Kommissare bezeichnet werden und besonders durch das Kon-tributionswesen eine erweiterte Tätigkeit erhielten. Damit warein ständiges örtliches Kommissariat in den Marken begründet,und wir behalten für seine Mitglieder die Bezeichnung Kreis-kommissare, welche ihr Wesen am bezeichnendsten ausdrückt undbald vorherrschend wurde, im folgenden bei. Über eine Anzahlvon ihnen, nämlich die „Particularen" (Kommissare) der beidenBarnimschen und des Teltowschen Kreises, setzte Georg Wilhelmam 13. Februar 1628 auf die Vorschläge des Oberstwachtmeistersund Oberstleutnants des Fürstlich-Contischen Regiments, dem diesedrei Kreise zum Unterhalt verordnet waren, einen General-kommissar, Berndt von Arnim, der sich im Hauptquartier desRegiments zu Frankfurt a. 0. aufhalten und dort in allen vor-kommenden Sachen das Beste des Landes befördern sollte 2 . Vorallem ward ihm anbefohlen, die aus den Quartieren einlaufendenKlagen gemeinsam mit dem Kaiserlichen Oberstleutnant zu prüfenund zu erledigen und Sorge zu tragen, daß die Darreichung desProviants, Erhebung der Kontribution nach der mit dem General-wachtmeister aufgestellten Kapitulation gehandhabt würde 3 . Diepartikularen Kommissare in Straußberg, Landsberg, Mittenwalde,Neustadt, Oderberg, Bötzow und Beeskow hatten nicht mehr, wiees noch in den Verordnungen vom 16. April und 16. Juni 1627bestimmt worden war, direkt mit den Truppenführern oder derkurfürstlichen Regierung zu verkehren, sondern mußten ihre Be-
1 Die Bestallungen Geh. St. Rep. 24 b. 5 b. fasc. 8. — Siehe auch Gebauer,Kurbrandenburg im Jahre 1627, 120 ff. — Vollständig unterrichtet über diesePeriode demnächst ein Aufsatz von Homuth.
* Er wird daher auch einmal „General-Kommissar des Torquato-ContischenRegiments" genannt. —■ Sein Gehalt betrug 100 Taler monatlich, wozu er nochfreie Tafel begehrte. Rel. vom 25. Dezember 1628. Geh. St. Rep. 24 C fasc. 5(Notiz).
3 Best., Colin, 13. Febr. 1628, Geh. St. Rep. 24 C, fasc. 5, s. Akten 1.