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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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Die Generalkriegskommissare auf Zeit. 17

Sowohl die Marsch- wie die Kriegskommissare waren vom Kur-fürsten nur zu einer besonderenKommission", also nur zueinem bestimmten Anlaß, auf eine bestimmte Zeit,während der Dauer des Durchmarsches oder des Bestandes desSoldheeres bestellt; die einen wie die andern waren Adlige, beidewurden vom Kurfürsten besoldet', Sie sind daher auch mehrnach der Tätigkeit eben beim Heere oder im Lande alsnach besonderem Amt zu unterscheiden, und als noch im Jahr-zehnt von 16201630 das Marschkommissariat in den Kreisen derKurmark dauernd wurde, übertrug der Fürst seinen Mitgliedernauch Musterungen, die in ihren Bezirk fielen und nahm vor allemKriegskommissare für das Heer aus ihrer Mitte. Es handelte sicheben im Grunde immer um angesehen« Mitglieder der Ritterschaft,die, wie es nach dem dualistischen Prinzip des ständisch-fürstlichenStaates selbstverständlich war, auf diese Weise an der neuen Wehr-verfassung ihren Anteil nahmen; nur daß der Fürst die Initiativedabei erhielt, sie ernannte und sie besoldete, zeigte schon, wohindas Schwergewicht der neuen Wehrverfassung zu fallen geneigt war.

Da es sich in den ersten drei Jahrzehnten des XVII. Jahr-hunderts nur um die Aufstellung kleiner Truppenkörper bald indiesem bald in jenem Landesteil handelte, so genügte meist fürjeden derselben ein einziger Kriegskommissar und Musterherr miteinigen Unterbeamten 2 . Doch wurde einmal schon im Westen1609 ein dem Oberst Schomberg unterstellter Generalkriegs-kommissar, Johann von Dorth, Herr zu Horst und Pesch, er-nannt, der mit einem Monatsgehalt von 1000 Reichsgulden an-gestellt und über mehrere Kriegskommissare gesetzt war 3 .

Das erste bedeutendere Generalkommissariat jedoch in denbrandenburgischen Landen bildete sich in der Kurmark selber aus.Als die Wallensteinschen Truppen im Juli und August 1626 durch

1 Recess vom 1. Mai 1620, a. a. 0.

2 So im Westen zwischen 16111616 Georg von Heiden. Geh. St. R. 34, 17;1627 Wilh. v. Hatzfeld zu Odendal, Drost der Ämter Paltena, Iserlohn und Blanken-stein, der auch in Brandenburg und Preußen verwandt wurde (Best. 30. Juni 1627,s. Geh. St. Rep. 7 No. 17); in den Marken vom Juni bis Nov. 1620 Joachimv. Lossow, Hauptmann zu Crossen (Seine Best, und Eid s. Geh. St. Rep. 9 A 11und 0 2, über seine Entlassung Rep. 24 fasc. 1); in Preußen 1627 Albrechtv. Kalkstein.

8 Isaacsohn, Gesch. des Beamtentums II, 161.

Urk. u. Aktenst. I. Gesch. d. Kurf. Friedr. Wilh. I, 2, 2