16 I. Kap., 1. Abschn. Die Entstehung und Ausbildung der Zentralbehörde.
aufgebot gegen die Türken bestallt werden l . Als mit dem Be-ginn des Dreißigjährigen Krieges die Durchzüge fremder Truppendurch das Land begannen, als die brandenburgischen Kurfürstenin den Jahren 1609, 1611, 1620 und so fort zum Schutze ihresLandes selbst Söldner anwarben, setzten sie nach dem Beispielfast aller Länder und Heere jene „Kommissarien" ein, welche wiefrüher beim Lelinsaufgebot, so jetzt bei den geworbenen Kom-pagnien ihr unmittelbares fürstliches Interesse, bei den Durch-märschen den Vorteil des Landes, also ihr mittelbares fürstlichesInteresse, wahrzunehmen hatten. Aus diesem doppelten Zweckeentsprangen in Brandenburg gleich beim Beginn zwei Formen vonKommissaren, welche den Behörden, die aus ihnen später hervor-gingen, die Merkmale dieser besonderen Ursprünge bis auf denheutigen Tag gewahrt haben: nämlich erstens die Kriegs-Kom-missare (die Wurzel der fürstlichen Steuer- und Kommissariats-verwaltung, der Kriegs- und Finanz-Ministerien), zweitens dieMarsch-Kommissare (die Wurzel der Land- und Kreis-Kommissare,der Landräte). Wir werden erst später die Anlässe ihrer Ent-stehung, die Weiterbildung ihrer Funktionen ausführlich darstellenund hier nur ihr Gemeinsames und ihr Trennendes so weit be-rühren als nötig ist, um an diese Anfänge die ersten Ansätzeeiner zentralisierenden fürstlichen Behörde anzuknüpfen. DieMarschkommissare waren zu je zweien für einen Kreis bestellt,leiteten Truppendurchmärsche durch ihren Kreis, sorgten für dennötigen Vorrat und geregelten Verkauf von Proviant für dieseTruppen und schützten die Kreisbewohner vor Übergriffen; dieKriegskommissarien und Musterherren, ein Zusatz, der ihnen indieser frühen Zeit noch aus dem vorigen Amte, dessen Funktionensie übernahmen, blieb, hatten die Obersten und Offiziere zu ver-pflichten, die Truppen zu mustern, die Soldzahlung zu kontrollieren,die Zufuhr und das Quartierwesen zu regeln und im gegebenen Fallemit den Kommandierenden über militärische Maßnahmen zu beraten 2 .
1 Geh. St. Rep. 9 A 1 und Rep. 24 G 1 fasc. 4. — Die Bestallung desletzten „General-Musterherrn" vom 4. Jan. 1625 erwähnt Jany, Die Anfänge deralten Armee, in Urkundl. Beitr. u. Forsch, zur Gesch. des preuß. Heeres, hrsg.v. Gr. Generalstabe 1. Heft, 3.
2 Recess wegen Unterhaltung der geworbenen kurfürstl. Völker vom 1. Mai1620. Mylius, Corpus Constitutionum Marsch. VI, 1 No.88. — F. v. Schrötter,Heeresverfassung, 77 tf'. — Isaacsohn, Gesch. des Beamtentums, II, 161 ff.