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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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Einleitung. 11

all seinen politischen Folgerungen entwickelt und da auch ihnvon Anfang an sein Wesen und die Lage seiner Länder daraufverwies, die Lösung seiner herrscherlichen Aufgaben in diploma-tischem oder kriegerischem Kampfe mit den kleinen und großenMächten Europas zu suchen, so stehen alle seine Absichten undEntschließungen in der inneren Politik, d. h. vor allem sein Kampfgegen die Stände, unter dem Druck und Gewicht seiner aus-wärtigen Politik. Er hatte die neue Aufgabe zu erfüllen, mit denMitteln der Zeit unter den besonderen Bedingnissen, die ihm seinErbe gab, einen Machtkörper zu schaffen, der sich anderen eben-bürtig an die Seite stellen könnte. Von diesem Willen und derNotwendigkeit seiner Aufgabe durchdrungen, suchte er die Kräfteseiner Territorien diesem Zwecke dienstbar zu machen und sie zueinem einheitlich verwalteten, militärisch und finanziell leistungs-fähigen Ganzen zu verbinden.

Das Verlangen nach Freiheit und Einheitlichkeit seiner Macht-mittel bedingte daher gegen die ständische Mitregierung den Kampfum ein absolutes fürstliches Regiment in jedem Einzellande undzugleich gegen den ständischen Partikularismus aller Einzellandeden Kampf um eine zentralisierte landesherrliche Verwaltung. Umden einheitlichen fürstlichen Beamtenstaat zu schaffen, seinen Baugegen innere und äußere Feinde zu schützen, bedurfte es vor allemeines stehenden Heeres;denn Allianzen sind zwar gut", schreibtder Kurfürst in seinem politischen Testamente von 1G67,abereigne Kräfte noch besser, darauf kann man sich verlassen, und istein Herr in keiner Consideration, wenn er nicht Mittel und Volkhat" l . Um das Heer zu verpflegen und zu erhalten bedurfte eseiner neuen Finanz- und Heeresverwaltung, deren Beamtentumnur dem Fürsten ergeben war, nur seinem Staatsgedanken diente.

Im Kommissariatsbeamten hatte die Zeit schon allenthalbeneinen solchen Diener und Helfer des absoluten Fürsten geschaffen.Im Kampfe um die Durchsetzung einer neuen Staatsordnung",wenn wir uns der Worte eines heutigen Forschers bedienen dürfen,war der Coinmissarius das wirksamste Instrument der Staats-gewalt geworden: ohne ein jus quaesitum an seiner Stellung, ohneVerbindung mit lokalen Mächten des Widerstandes, ohne die

1 Küntzel und Haß, Die politischen Testamente der Uohenzollern (Berlin1911) I, 55.