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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
Seite
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12 Einleitung.

Fesseln verjährter Rechtsanschauungen und herkömmlicher Amts-waltung, nur ein "Werkzeug des höheren Willens, der neuen Staats-idee, dem Fürsten unbedingt ergeben, von ihm bevollmächtigt undabhängig, nicht mehr einofticier", sondern nur einfonctionnaire",stellt er einen neuen, dem Geiste der absoluten Staatsraison ent-sprechenden Typus des Staatsdieners dar, der zwar in dieser Schärfeund Einseitigkeit das alte Beamtentum nicht völlig verdrängte,aber doch durch die Verschmelzung mit ihm nach langem Kampfeeine tiefgreifende Veränderung in seinem Wesen hervorgerufenhat, die bis zur Gegenwart fortwirkt." Der Große Kurfürst warkeiner der ersten, sondern eher einer der letzten Fürsten, welchedie Kommissariatsverwaltung durchführten, aber wir werden aufden folgenden Blättern zeigen, wie er unter außerordentlichenMühen doch mit der sicheren Folgerichtigkeit eines Mannes, derdie Gewißheit seines Werkes in sich trägt, aus den fremden Vor-bildern eine ihm eigentümliche Organisation der Verwaltung schuf,welche dem brandenburgisch-preußischen Staate für die nächstenJahrhunderte das Gepräge gab und nun ihrerseits den europäischenStaaten zum Vorbild diente.