g Einleitung.
und vielleicht griff der Plan des Großen Kurfürsten vom Januar 1055,das Land in zwanzig Distrikte unter je einem höhern Offizier zurselbständigen Erhebung der Kriegskontribution zu teilen, auf jenenalten Vorschlag Gustav Adolfs zurück'. Jedenfalls kam die kur-märkische Regierung durch den langen Aufenthalt der Schwedenin der Mark in fortwährende Berührung mit der schwedischenKommissariatsverwaltung. Einige ihrer Kriegsräte und General-kommissare, wie Falkenberg, Kempendorff, Alexander Erskein,Möller und Eloff Erdensohn werden in den Verhandlungen dervierziger Jahre oft genannt 2 ; der tüchtige Verwalter der MärkischenKriegskasse, Johann Schede, war in schwedischen Diensten ge-wesen 3 ; viele militärische Helfer des Kurfürsten, wie Derfflinger,Wedel, Dietrich von dem Werder, Kannenberg, Görtzke, Quast,Hauwald, Johann von Sayn und Wittgenstein und Bernd Friedrichvon Schierstedt hatten ihre Ausbildung im schwedischen Heeregewonnen, und unverkennbar ist der starke und dauernde Ein-druck, den der Plan eines stehenden Heeres nach schwedischemMuster durch den ehemaligen schwedischen Generalkommissar CurtBertram von Pfuel auf den Kurfürsten gemacht hat 4 . Auch vonden zahlreichen österreichischen Kommissaren, welche in der Marktätig waren, suchte man schon frühzeitig den einen oder andernan sich zu ziehen: so 1G27 einen Generalkonnnissar Samuel Weiß,genannt Albin, den Knesebeck aber vergeblich zu bewegen suchte,in brandenburgische Dienste zu treten 5 . Von den Obersten desGroßen Kurfürsten war Sparr bei der kaiserlichen Artillerie ge-wesen, von den Geheimen Räten war Joachim Friedrich von Blumen-thal 1641 in österreichische Dienste getreten, Generalkommissardes westfälischen Kreises geworden und wurde bei Beginn derersten großen Verwaltungsreform im Jahre 1651 wieder vom Kur-fürsten zurückberufen". Eine Anzahl Kopien österreichischer Erlasse,
1 Vgl. Urk. u. Akt. X, 303 und 314.
» Geh. St. R. 21, 186 1 u. R. 24, c. 1 fasc. 20, c. IIb, läse. 2. — Prot,u. Rel. I, 39; II, 50, 468, 660; III, 14, 297. 351—352, 604, 623, 658.
3 S. seine Supplikation vom 7. März 1649. Geh. St. R. 9, BB. e—z.
4 Schmoller, Die Entstehung des preußischen Heeres. Deutsche Rund-schau XII, 257. — Prot. u. Rel. II, Einl. LXXXVI—XCII, 349—378, 536; III,402—406. — Courbiere, Gesch. der braudenb.-preuß. Heeresverfassung (Berlin1852; 56. — Fischer in der Sitzg. des Mark. Vereins v. 12. Dez. 1888.
5 Geh. St. R. 24, 0 fasc. 4.
6 Meinardus, Prot. u. Rel. I, Einl. LXIII Note; II, 71-72, 294.