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wissen; und man verheimlichtdas, was man verpflichtet wäre,bekannt weiden zu lassen. EinHehler verschweigt nichtbloß» daß er dicgestohlnen Sachenin Verwahrung hat, indem er esniemandem sagt, auch wen» erdarum gefragt wird; sondern erwendet ai ck alles an, »NI zu ver»hindern, daß tue Oorigtctt oderdie Eigrntvümer sie nicht ent-decken, weil er ein Jntreffe tabcyhat, daß sie von diese» nicht ent-deckt werden. Dieses Verhch-le» ist zugleich ei» Verheim»liehen» weil der Hehler ocr«pflichtet wäre, die Sachen demEigcntvümer <viedcr zu gcdcn.
Verbessern. Bessern. LEm Ding vollkommner macken. V.Bessern bezeichnet den Anfangund die Fortsetzung didser Hand-lung, Verbessern dw Vollen»Lung derselben. Der Zustand ei>ncs Kranken bessert sich, so»bald er aufängt vollkommner zuwerden; er istoerbessert, wen»er schon vollkommner aewor een ist.
Verbieten, Nnrersagen. ü.Erklären, daß jemand etwas nichtthuii solle. V. Untersagenheißt dies nur van», wenn dieHanoliuig, die nicht gelha» wer-den soll, vorher erlaubt gewesenist; Vce bieten, sie rnag vor-her erlaubt gewesen seyn oderrächt. Was d,e natürlichen Sit»trngesctze verbieten, kau» da-her nicht untersagt heißen;denn cs ist »ne erlaubt gewesen.Positive Gesetze dagegen könnenauch etwas untersagen. Mankann nicht sagen: cS seyuntersagt, zu stehlen. Aberes kann de» Einwohnern eines
Landes untersagt seyn, in aus-wärtige Lotterien zu setzen.
Verbinden. Verpflichten-ü- Jemandem etwas sittlich oderrechtlich uothwendig macken V.Verbindlichkeit ist diese sitt-liche oder rechtliche Vothwendig-keit selbst. Pflicht ist das, wo»zu mau verbunden ist Verbi orden heißt: eine Verbindlichkeitanflege». Verpflichten: zurPflicht machen. — In der Spra-che des gemeinen Lebens ist Ve r»pflichten ftartcr als Verbin-den. Daher sagt man z. B- daßein neuerBeamter verpslichtetwerde, wenn ihm eie Verb:» dslichkeit, eS treu zu verwalten»auf eine fey erliche Art durch einenEid aufgelegt wird.
Verbindung. Verknü-pfung. Zusammenhang,st. Ein Verhältnis', was Dingen»n sofern zukömmt, als sie nichtgetrennt sind. V- Z n sa m m c u»Hang (colwslii.-) ist eigentlichdaS V^rhältinß, was die Theilr«iiieS Körpers gegen einander ha-ben, die durch innere Kräfte sozusammeng,halte» werde», Laßsie nur durch eine dritte Kraft ge»tr n»r werden können. Was ver-bunden ist, wird durch ein äus-seres Band, und was verknüpftist, durch einen Knote» zusamrmcngehalten- ( S- Heften rc.) —Diese Unterschiede liegen auch Keydem uncigentlichcli Gebrauche zumGrunde. Mau legt demjenigenZusammenhang be», wasGrund und Folge von einander,also schon innerlich und au sichvereinigt ist; Verb in d u ng undVerknüpfuug aber dem, waserst durch etwas Drittes, in'omde.he.c