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schrankt oder verhindert wurde,war entweder eine gewisse Ver,bindlichkeit, oder etwas blohPhy,sisches. In beiden Fällen kannLos, Qait aber nur im erste«Falle gesagt werden. Man ist sei,nes Versprechens gnit und l o s,wen» die Verbindlichkeit, es' zuerfüllen, aufgehört hat. Ans ei,ner Gefangenschaft kömmt manlos; man wird ihrer aber nichtq u it. — Das letzte Wort köckmtzwahrscheinlich her von dem latci,Nische,, griwius, ruhig. Wer eineVerbindlichkeit erfüllt hat, oder"auf andere Art davon befrcpct ist,der kann deshalb nun ruhig sepn.
Quittung. Schein. Ein,pfang sch ein. u. Tine Schrift,worin eer Urheber derselben be,
Rau
kennt, daß etwas geschehen sey.V. Durch eine Quittung be,kcuut der Aussteller, daß er eineSchuld bezahlt erhalten habe, wo,durch also der Schuldner seinerSchuld quitlt wird (S. d. vor.Art-). Durch einen Empfang,schein kann dev Aussteller auchden Empfang eines andern Sache,und durch einen Schein über»Haupt die Wahrheit einer That,fache, von. welcher Art sie auchsey, bekennen oder bezeugen; wiez. B. durch einen Laufs cheikbezeugt wird, daß jemand getauftsey. Jeder Empfangsckeinist ein Schein, aber nicht um,gekehrt; und jede Quittungist ein Empfangschein« abernicht umgekehrt.
R.
Aasend. Doll, ü Derjenige,Key dem dcr Zustand der gänzliche»Unterdrückung und Verwirrungdes Verstandes in Handlungenund Reden auscricht. V- Ra-send heißt ein solcher Unglück-licher, sofern seine Rede» undHandlungen wild n»d gewalttha-tig; Toll, sofern sie verworren,ungestüm und ohne vernünftigenZusammenhang sind. — Ein vor-übeiaebcnder Zustand, weicherder Raserei) und Tollheit ähnlichist, kann auch durch die Gewalteiner heftigen Leidenschaft bewirktwerden. Daher wird von dem»
jenigen, der sich in einem solchenAnstande befindet, im uneigent«liehen Sinne gesagt, daß er rase,oder» daß er tolle Streichemache.
Haub. Beute., v. BeweglicheSachen, die mit Gewalt in Ve,sitz genommen sind. V. Wenndiese Gewalt widerrechtlich ist, sowird Raub gesagt s Beutehingegen, wenn ein wahres oder
. vermcyntcs Recht dazu vorhandenist. Denn Raub, welches mitRaffen verwandt ist, enthält denBegriff von bloßer Gewalt. Hin-gegen bey Beute liegt nur derBe-