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Handbuch der deutschen Synonymik : bearbeitet nach dem größeren Werke des Herrn Professor Johann August Eberhard
Entstehung
Seite
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Rui Zoo Sach

lehr ig gehet dann insonderheitauf das leichte Fasse» der Kunst»regeln (uns wird in eben demEinne auch von bloß theoretischenKenntnisseu gebrauch!); A ngtell i g hingegen auf die geschickte Art,sie in Ausübung zu bringen.Rührig Hecht derjenige, derKräfte und Willen zu Arbeit undGeschafften hat; Ausrichtigderjnige, der diese Kräfte wirk-lich anwendct, der sich also ohneZausen, an eie Arbeit macht undunverdrossen damit fortfahrt, biser sic so geschwmd als möglich zuEns- bringt

Ruinen. Trümmer. Schei-ter. Wrack, si. Überreste eineszerstörten Werkes. V- Ruinen(von rucre, zerfallen) sind nurÜberreste von einem großen, un-beweglichen Werke, z. V. von ei-nem Gebäude; Trümmer auch

von einem kleinen und bewegliche».Die Scherben eines zerbrochene»Topfes sind Trümmer aberkeine Ruinen. überdem suchRuinen das Ganze des ehema-ligen Werkes, das nur, ganz oderzum Theil, zerfallen ist. Hinge,gen Trümmer sind die einzel- !nen Stücke davon. Denn dieses !Wort kömmt her von Trumm, !ein kurzes Stück von einem Gan» Izen. Wrack ist eigentlich das !Ganze eines zerstörten oder m>< itauglich gewordenen Schiffes; ob ies gleich bisweilen auch auf ainmDinge übergetrageu wird, so wiema» z. B. W ra ch ocs zertrümmer-ten Wagens sagt. Scheiterbezeichnet sowohl das Ganze alsauch die Theile von einem zerstör-ten Schiffe, und von einem be-weglichen , hölzernen Werke üben >Haupt.

a ak. Sams. Ü. Die Kör,ner, woraus, wenn sie in die Er-de gebracht werden, Pflanzenwachsen V- Samen heißendiese Körner, sofern sie an sichbetrachtet werden; Saat, so-fern sie schon in der Erde, undihre Keime schon hervorgekvm-men sind, oder sie wenigstens alsdazu bestimmt gedacht werden.

- Der Dichter sagt: Du vertrauestder E>de den goldncn Samen,»ich erwartest im Lenz die keimen-

de S a a t. S a w e ist deslateinische Semen, und Saatdas lateinische 8szer. j

Sachwalter. Anwalt, st. ^Wer die Sache eines Andern vor jGericht besorgt. V. Ei» Sach-walter ist jeder, der dies tönt-Wenn es aber sein Amt ist, der- lgleichen Geschaffte zu treiben, soist er ein Anwalt (Advocat).Der Sprachgebrauch hat dein er-stern Worte sine noch weitere Be-deutung gegeben, und nennt je-de«