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eine geringere Menge als Viel,und stebt bloß dem Eins entge-gen. Wir hatten mehr Gerichtrichte, beißt: nicht bloß Eins.Wir batten viel Gerichte, willsag:,,: eine beträchtliche Anzahl.
Meiden, vermeiden, u.Sich bestreben, einem Dinge nichtgegenwärtig z» seyn. D Mei-den zeigt bloß dieses Bestrebenan, Vermeiden zugleich dieErreichung seines Zwecks. Ichmeide den Umgang dieses Men-schen beständig, aber bisweilenkann ick ihn doch nicht vermei-r e u. Die Dorsylbe Ver vor ei-nem Zeitwerte bezeichnet oft dieVollendung dessen, waS das Zeit-wort anzeigt. So ist Verblu -te» die Vollendung des Blutens.
Melden. Benachrichtigen.Berichten Anzeigen Be-kanncmachen. Zu wissenthun. ü. Jemandem wovonKenntniß g> de». V. Bekannt-machen gebraucht man so wohlvon allgemeinen Vernunftwahr-heiten , als von Tdatsachen, dieübrigen Ausdrücke nur von Tdat-sachcn. Leibnitz hat seine un-sterblichen Sfinsungen durchSchriften bekannt gemacht,und die Zeitungen machen Be-gebenheiten bekannt. Außer-dem ist das, was wir bekanntmachen, nicht immer für be-sondere Personen - cs kann auchfür jedermann bestimmt seyn (wiedas, was die Zeitungen bekanntmachen); auch kann es seyn, daßwir niemandem verpflichtet sind,cs zu seiner Kenntniß zu bringen,wie z. B. wenn wir neue Wahr-heiten, die wir erfunden haben,bekannt machen. — Dagegen
heißt benachrichtigen: ge-wissen besondern Personen von ei-ner Tbarsacke Kenntniß geben,aber auch, ohne ihnen dazu ver-pflichtet zu seyn. Man benach-richtigt seinen Freund durch ei-nen Brief von einer merkwürdi-gen Begebenheit. — Eine An-zeige ist eine Nachncht, weichedemjenigen gegeben wiro, den siebesonders wtercssirt, weil er zurBeförderung seines Nutzens oderzur Verhütung seines SchadensGe-brauch davon machen kan». Linebekannte Ieitschrift heißt daher mitRecht RcichSanz eiger, weil sievicleNachrichten gibt, die für Vie-le nützlich uns interessant sind. -Melden ckagt man von dem,der eine Nachricht gibt» w-il erdazu verpflichtet ist, oder sich ver-pflichtet glaubt, wenn auch nichtgerade durch eine Zivangeverbuid-lichküt. Die wacyhabcndcn Sol-daten müssen ihrem Okficier vie-les melden; das ist Zwangs-pflicht. Man meldet aber auchseinen Freunden ein . Famiiienoer-änrcrung, weil die Pflicht derHöflichkeit re. es. erfordert. —Wer einem Höher» etwas mel-det, und zwar mit gewissen Förm-lichkeiten, der berichte^. Sosagt man: »ach Hofe berich-ten; oder: die Landesregierunghar von dem Untergerichte Be-richt gefordert. — Wenn manvon einer Thatsache darum Nach-richt gibt, weil Reckte und Pflichtten darauf gegründet sind, solltencs auch nur Pflichten der Höflich-keit seyn; so sagt man, daß manes zu wissen thue. Wen» dieObrigkeit etwas verordnet, wo-nach sich jedermann richten soll;
so