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sprünglich so viel als gleich(lik oder glik im Niedc^deut,schen). Grvßmüthiglich ist soviel, als, einem Großmüthige»gleich, also, nicht vollkommengroßmütbig. I" einer großenGesellschaft sagt man jemandemetwas heimlich, wenn man>ieise mit ihm redet; sollten auchdie zunächst Stehenden etwas da,von hbren- Wenn man aber mitihm in ei» abgesondertes Zimmergeht, wo man von keinem Drit-ten gesehn und gehört wird, soredet man geheim mit ihm-Gehen, wandeln, wan-dern. wallen, ü- Sich ver-mittelst seiner Fuße von einemOrte zum andern bewegen. V.Gehen bezeichnet diesen Begriffallgemein, und wird nicht bloßvon Menschen, sondern auch vonandern Thieren gesagt. — Wan-deln wird nur von Menschengebraucht, und bedeutet ein sol-ches Gehen, das ohne Beschwer,lichk-iten, und kein Gang zu ei-nem «othwendigen Geschäfte oderzu einem bestimmte» Ziele ist.Man wandelt in einem Gar-ten umher, wenn man bloß zumVergnügen ganz gemächlich dar-in herum gehet. Von einem Bo-len aber, der nach einem bestimm-ten Orte geschickt wird, oder vonLemjeuigen, der mit vieler Be-schwerde gehet, weil er eine schwe-re Last zu tragen hat, sagt mannicht, daß er wandele. Wege»dieser Nebenbegriffe ist Wan,deln edler als G e hen- — Wan-dern heißt: zu Fuße eine Reisemachen. Deswegen werden dieReisen der Handwerksburschen,weil sie meist zu Fuße gemacht
werden, Wanderschaften ge-nannt. — Wallen deutet ver-möge seiner Verwandtschaft mitWelle auf eine wellenförmigeBewegung. Daher wird es vondem Meere gesagt, wenn sichWellen darauf erheben; ingleickenvon dem Korne, wen« der Winddarüber hinweht, und auch voneiner Menge Volkes, die in di-cken Haufen langsam fortschreitet,weil die Bewegung derselben mitder Bewegung der Wellen etwasähnliches hat. — Da nun solchewallende Dolkshanse» ehedemmeistcntbcils den Zweck hatten,heilige Örter zu besuchen, so hatWallen und Waller dadurcheinen religiösen Nebenbcgriff be-kommen; und eine Reise zu ei-nem heiligen Orte heißt eineWallfahrt.
Gehorchen. Folgen, st. Sichnach dem Willen eines Andernrichten. V. Gehorchen hatzwey Nebenbegriffe: i) der Willedes Andern muß ein erklärterWille seyn, den wir hbren, aufde» wir horche» können; 2)Wir muffen eine Verbindlichkeithaben, uns nach diesem Willenzu richten. Wir gehorchenden Befehlen unsrer Vorgesetzten.Man sagt aber nicht, daß wirdem guten Rathe unsrer Unterge-benen gehorche», wen» wiruns nach demselben richten. —Folgen hat beyde angegebeneNcbenbegriffe nicht. Denn Fol-gen können wir auch denjenigen,nach denen wir uns zu richtennicht verbunden sind, so wie auchdenjenigen, die uns ihren Willennicht erklären, sondern nur ausihren Handlungen schließen las,L r sen. —