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Handbuch der deutschen Synonymik : bearbeitet nach dem größeren Werke des Herrn Professor Johann August Eberhard
Entstehung
Seite
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sprünglich so viel als gleich(lik oder glik im Niedc^deut,schen). Grvßmüthiglich ist soviel, als, einem Großmüthige»gleich, also, nicht vollkommengroßmütbig. I" einer großenGesellschaft sagt man jemandemetwas heimlich, wenn man>ieise mit ihm redet; sollten auchdie zunächst Stehenden etwas da,von hbren- Wenn man aber mitihm in ei» abgesondertes Zimmergeht, wo man von keinem Drit-ten gesehn und gehört wird, soredet man geheim mit ihm-Gehen, wandeln, wan-dern. wallen, ü- Sich ver-mittelst seiner Fuße von einemOrte zum andern bewegen. V.Gehen bezeichnet diesen Begriffallgemein, und wird nicht bloßvon Menschen, sondern auch vonandern Thieren gesagt. Wan-deln wird nur von Menschengebraucht, und bedeutet ein sol-ches Gehen, das ohne Beschwer,lichk-iten, und kein Gang zu ei-nem «othwendigen Geschäfte oderzu einem bestimmte» Ziele ist.Man wandelt in einem Gar-ten umher, wenn man bloß zumVergnügen ganz gemächlich dar-in herum gehet. Von einem Bo-len aber, der nach einem bestimm-ten Orte geschickt wird, oder vonLemjeuigen, der mit vieler Be-schwerde gehet, weil er eine schwe-re Last zu tragen hat, sagt mannicht, daß er wandele. Wege»dieser Nebenbegriffe ist Wan,deln edler als G e hen- Wan-dern heißt: zu Fuße eine Reisemachen. Deswegen werden dieReisen der Handwerksburschen,weil sie meist zu Fuße gemacht

werden, Wanderschaften ge-nannt. Wallen deutet ver-möge seiner Verwandtschaft mitWelle auf eine wellenförmigeBewegung. Daher wird es vondem Meere gesagt, wenn sichWellen darauf erheben; ingleickenvon dem Korne, wen« der Winddarüber hinweht, und auch voneiner Menge Volkes, die in di-cken Haufen langsam fortschreitet,weil die Bewegung derselben mitder Bewegung der Wellen etwasähnliches hat. Da nun solchewallende Dolkshanse» ehedemmeistcntbcils den Zweck hatten,heilige Örter zu besuchen, so hatWallen und Waller dadurcheinen religiösen Nebenbcgriff be-kommen; und eine Reise zu ei-nem heiligen Orte heißt eineWallfahrt.

Gehorchen. Folgen, st. Sichnach dem Willen eines Andernrichten. V. Gehorchen hatzwey Nebenbegriffe: i) der Willedes Andern muß ein erklärterWille seyn, den wir hbren, aufde» wir horche» können; 2)Wir muffen eine Verbindlichkeithaben, uns nach diesem Willenzu richten. Wir gehorchenden Befehlen unsrer Vorgesetzten.Man sagt aber nicht, daß wirdem guten Rathe unsrer Unterge-benen gehorche», wen» wiruns nach demselben richten.Folgen hat beyde angegebeneNcbenbegriffe nicht. Denn Fol-gen können wir auch denjenigen,nach denen wir uns zu richtennicht verbunden sind, so wie auchdenjenigen, die uns ihren Willennicht erklären, sondern nur ausihren Handlungen schließen las,L r sen.