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dcr denselben, r) wird Gegenauch von solchen Dingen gesagt/die sich zu einander hinbewegc»/und auf einander wirken/ ohnedaß das eine das andre an etwaszu bindern strebt; Wider abernicht. Zwei) Freunde/ die ein-ander in die Arme eilen/ bewe-gen sich gegen/ aber nicht w i -der einander. Zwei) Feinde käm-pfen gegen und wider einan-der- Wider hat also nur einefeindselige/ Gegen aber aucheine freundschaftliche Bedeutung.
Gegenstand. Vorwurf, ü.Das/ was ein denkendes Wesensich verstellt. V- Vorwurf/so wie das noch ältere Gegen-wurf/ ist die Übersetzung vonobjecmm, und scheint Ursprüng-lich ein Ding anzu,zeigen / das indie Sinne fällt (das gleichsamgegen oder vor uns hinge«werfen wird). Davon wurdees aber hiernachst auf alle Dingeangewandt/ womit sich-insre er-kennende Kraft beschäftigt. —Gegenstand bezeichnet das/ wasgegen uns über stehet/ L. i.jedes ausser uns befindliche Ding;also auch die Dinge/ die wir be-gehren oder verabscheuen/so wie auch diejenigen/ womitsich unsre Kräfte gar nicht beschäf-tigen ; denn es giebt auch unbe-kannte Gegenstände.- Jetzthat man angefangen/ Vorwurfveralten zu lassen / und dafür im-mer Gegenstand zu sagen/weil das erstere auch gebrauchtwird/ um das anzuzeigen, wo-durch man jemandem zu erkennengiebt/ datz er eine Pflicht verletzthabe.
Gehnlc. Besoldung. Loh».
Löhnung. Sold. ü> Da«jemand für seine Dienste bekommt.
V. Lohn ist alles Las/ was je-mand für freue Handlungen em-pfängt. Dieses kann etwas Gu-tes oder Böses scy», je nachdemer das eine oder das andre ver-dient bat- Im besonder» Sinne !ist Lohn Las Geld/ was einem 'Arbeiter für seine Arbeit gegeben ^wird. So giebt man dem Tesim >de einen Jahrloh». — Sold !und Löhnung bedeuten da« ^Geld/ was der gemeine Soldatfür seine Dienste bekommt. Löh-nung insonderheit/ welches ei-gentlich die Handlung des Lohnen« iist/ wird mctviiymisch gebraucht, ^um die kleinern Thcile des Soll >Lcs zu bezeichnen / die den Sol-daten an gewissen Tagen einzelnausgczahlt werde». — B esol- ^d»»g bekommen die Beamte» !des Staats / und Gehalt solche jPersonen/ die nicht in öffentli-chen Ehrenämtern stehe»/ sonder»bey jemandem eine Piivatbedie« ^nung haben/ ohne zu dem Gefin- ^de desselben zu gehören. Ein Re-gierungsrath bekömmt Besol-dung und giebt dem Hofmeisterseiner Kinder einen Gehalt. —Das letzte Wort stammt aus de»Zeiten her/ wo man der Diener-schaft noch kein Geld/ sondernunmittelbar die Sachen selbst gab/ ^die zu ihrem Unterhalt nötbig 'waren.
Geheim. Heimlich, ü-M« ,verborgen bleibe» soll- V- Ge- !heim sagt mehr und heimlich ,weniger; denn die Endsylbe lich/ 'wenn sie mit Nebcnwörtern ver-bunden wird / zeigt eine Dennin-Loriilig an. Sie bedeutet Ur-sprung-