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gebraucht, als: meine theure Deben. Mittheilen. Gchan«
Gattin re. G em ah l kommt hervon Mahl, cm Zeichen. Die-ses bedeutete ehedem unter andernei» Bünduiß; in den Zeiten näm-lich, wo man die Vertrage nochnicht schriftlich aufsetze» konnte,sondern sie durch andere Zeichenoder Denkmählek verewigte. Dem-nach deutet Gemahl auf einePerson, die sich durch Vertragzur Gcschlechtsgemeinschsft miteiner andern vereinigt hat, undkann daher nur von Menschen ge-sagt werden. Sonst wurde Ge-mahl von beyden Geschlechtern,jetzt wird von dem weiblichen Ge-mahlin gesagt. — Auf denNedenbegnff eines feverlichen Ver-trages mag es sich gründen, daßGemahl, welch, s ehedem vonVernehmen uasGeringc» gebauchtwu de, so wie auch Gemahlin,jetzt nur von vornehmeren Perso-n n aesagt wird.
Gebühren. Zeuge», wer-fen. Jungen si. Werde»von Säugethieren gesagt, die ih-res Gleichen zur Welt bringen.V. Ge bah re» und Zeugenwird von Mensche» gesagt, undzwar das eiste von der Mutter,Las andere von dem Vater, ob-gleich ehedem deydes von beydengebraucht wurde. — Werfenund Jungen sagt mau nur vonandern Thicren auffer dem Men-schen. Werfen deutet auf denNebenbezriff, daß die Thiere ihreJungen leicht zur Welt bringen,oder gleichsam von sich werfen;und Jungen wird mchrcntheilsvon solchen Thicren gesagt, diemehrere Junge mit einem Malewerfen.
ken. Verehren. Deiche-ren. si. D>ese Wörter kommenin sofern überein, als sie»i« Hand-lung desjenigen bezeichnen, deretwas ihm Gehöriges einem an-dern überträgt. V- Gebe »kanndiese Handlung in allen Fasten ge-nannt werden. Denn Gebenbezeichnet überhaupt die Hand«luog, wodurch jemaud macht,daß ein anderes Ding etwas vonibm bekömmt. Wir gebe» ei-nem Körper eine runde G.stalt;und geben einem Meu<cden nichtbloß das, was er als sein Eigen-thum behalten, sondern auch cgs,was er uns wiedergeben, oder aneinen andern abliefern soll. —Die übrigen Wörter werden nurgebraucht, wenn wir einem Dingeetwas geben was es nicht wieder-geben, oder anderwärts abliefer»soll. Etwas.mittheilen aberkann man nicht bloß einer Person,sondern auch andern Duige».Man kann einem tobten KörperBewegung mittheilen. Wennes in B eziehung auf Personen ge-braucht wird, so hat es den Ne-beubegrisf: daß derjeuige, mitdem wir etwas th eilen, dessenbedürftjg scy. Der Bettler bittet,daß man ihm eine Gabe m i t t h e i-l e. — D'gegen kann man nureiucr Person etwasschenken undbescheren. Denn diese Wörterdeuten auf eine Übertragung desEigenthumsrechts, rchd dieseskann nur einer Person zukommen.Won Mittheilen (in Bezie-hung auf Personen) unterscheidetsich Schenken dadurch, daß esnicht de» Nedenbegriff der Bedürf-tigkeit des Beschenkten enthalt(S. Ga,