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Handbuch der deutschen Synonymik : bearbeitet nach dem größeren Werke des Herrn Professor Johann August Eberhard
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lungen, und durch Übertretungder heiligsten Gesetze. Eine ent-ehrte Frau ist eine solche, diedas Gesetz übertreten hat, wassie vorzüglich heilig halten sollte.

Bcschirme Beschützen.Vertheidigen. ü. Vor ei»nem übel sicher stellen. W. Bc -schützen ist wahrscheinlich abge-leitet von behüten, durch einehoppelte Verstärkung, vorn ver-mittelst des Zischlautes, und hin-ten vermittelst der Verdoppelungdes T, wodurch zuerst beschüt-ten und hernach beschützenentstand. Es bedeutet dabcr einSicherstcllen durchthäügeMittel;Beschirmen (von Schirm,B dcckuug) ein Sichcrstellen über-haupt. Beschützen beziebt sichdaher auf einen wirklichen An-griff! Beschirmen auch auf diebloß möglichen. Das letzte Wortsagt daher mehr; und darin liegtder Grund, warum man ange-fangen bat, dasselbe vorzüglich inder hohem Schreibart, und in-sonderheit von dem Schutze eineserhabenen Wesens zu gebrau-chen. V ert h ei di g e n ent-hält eigentlich den Begriff einerSicherstellung von Personen durchPersonen. Denn es kommt hervon dem alten Vertagedinrgen, für jemand vor Gerichtsprechen. Die Einwohner ei-ner Stadt ssnd gegen die feindli-chen Angriffe sicher gestellt, wennein tapferes Kriegsheer sie ver-theidigt, gute Festungswerkedie Stadt beschütze», und dieGottheit die Einwohner, dieStadt und das Kriegsherr be-schirmt.

Beschluß. Entschluß. Raktz«

schluß. ü. Die Handlung desWillens, wodurch er sich bestimmt,ob etwas gescheben solle odernicht. V. Entschluß wirdgesagt, wenn von dem Willen ei-nes einzelne» Menschen die Redeist; Beschluß (oder Schluß)wenn mehrere Personen ihrenWillen vereinigen, und dadurchdie voraufgegangeue Überlegungund Mittheilung ihrer Gedankenbeschließen, oder beendigen.Wenn Beschließen von ein-zelne» Personen' gesagt wird, sobezieht «s sich auf das Beendigender Überlegung. Ein Rath-schluß ist ein Entschluß ei-nes oder mehrerer, der nach reif-lichen und seyerlichen Berathrschlagnngeu ist gefaßt worden.

Beschränken. Begrenzen,ü. Das Anfboren der G,oße einesDinges bestimmen. V. Begreinz e n beißt bloß : bezeichnen, wo dieGrote des Dinges aufhöre. Be-schränken aber hat Yen Nebe»»begrff: daß man die größere Aus-dehnung desselben verhindere. (S.Grenzen, Schranken.) Das Ge-biet dieses Volks ist durch einenFluß begrenzt und wird auchdurch die mächtige» Nachbarenans diese Grenze beschränktbleibcu- Wenn man also ei»Ding begrenzt nennt, so zeigtman bloß an, daß seine Größewo aufhore. Wenn mau cs be-schrankt nennt, so sagt mandamit zugleich: daß cs gehindertsei,, größer zu seyn.

Beschränkt. Eingeschränkt,ü. Was i» gewisse Schranken ein-geschlvssen ist. V- Sofern es sichnicht über diese Schranken aus-dehnen kan»/ ist es beschränkt:

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