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Handbuch der deutschen Synonymik : bearbeitet nach dem größeren Werke des Herrn Professor Johann August Eberhard
Entstehung
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mit ihnen gemeinschaftlich nacheinerlei) .'Richtung bewegt wird,ist kein Bein. Daher sagt mannicht Rippen bei 11, sondern Rip-pen kn 0 chen. Das Gebein istder Jnbqgriff der Knocken einesKörpers, in sofern sie systcma«tisch und zweckmäßig verbundensind; und sofern die einzelnenKnochen Theile dieses Gebäudessind, werden sie Gebeine ge-nannt. Daher ist auch Gebei-ne edler, als Knochen oderBein e.

Belachen. Auslache». Ver-lachen. ü. Das Gemeinschaft-liche dieser Wörter ist das Lachen.V AuS lachen wird nur vonMenschen gesagt; Belachenvon Sacken mid Handlungen,und Verlachen von bcydcn.Ein prahlerischer Narr wird aus-gelacht, seine armseligen Prah»lercpeu werden belacht, undsowohl diese, als er selbst, wer-den verlacht. Außerdem fuh-ren Au stachen und Verla-chen de» Nebcnbegriss: daßdurch das Lachen Verachtung aus-gedruckt werde, Belachen abernicht. Man belacht auch ei-nen witzigen Einfall, der Ver-gnügen macht, und dessen Urhe-ber mau ehrt. Aber aus ge-lacht und verlacht zu werden,ist höchst empfindlich; so daß selbstschon die Kinder er nicht leide»können«

Beladen. Befrachten, ü-Mit einer Ladung versehen. V.Beladen wird gesagt, die La-dung mag öestehe» , woraus siewill, und das« worauf sie ge-bracht wird, mag sc»n was esWill.. Auch von einem Menschen,

irr eine zu große Last trägt, kannmau sagen! er habe sich zu sehrbeladen. Hingegen befrach-ten wird nur gesagt, wenn Häuf-maunsgüter auf Fahrwcrkzeuge(Wagen, Schiffe) gebracht wer-den , worauf sie für einen bedun-genen Lohn fortgeschafft werdensollen.

Beladen. Belasten, st. Aufeinen Körper andre legen oderbringen. V. Belasten deutetimmer auf die "Schwere dieserKörper; Beladen aber nicht.Der Postwagen ist zu sehr bela-den, kann bloß heißen: es sindso viele Sachen darauf, daß sienicht gehörig Platz haben; er istzu sehr belastet, will sagen:die Sachen darauf sind so schwer,daß die Plcrde ihn nicht gehörigsortbnno.en können.

Beleidigen. Beeinrräch,rigen u. Gegen jemandesRechte handeln. V Beein-trächtigen deutet bloß auf denEingriff in die Reckte eines an-dern, Beleidigen auf de»Schaden, der diesem dadurch zu-gesügt wird. Denn das letzteWort kömmt her von Leiden;das erste von Eindringen«und bedeutet also: in jemandesRechte dringe».

Beleidigen, verletzen, st.Gegen jemandes Reckte handeln.V. Sofern diesem dadurch Scha-den zugefügt wird, sagt mau b e«leidigen; sofern aber dadurchdie Güter, worauf er ein Rechthak, vermindert werden, sagtman Verletzen (von Le-tzen, verderben). Beleidigtwird die Person, verletzt wer-den ihre Güter. Wer meinenE Kör-