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Weg
Beg
haben. Wen nach einer Speisegelüstet, dem läuft das Was,ser im Munde zusammen. Darher wird es auch von unsittlichenBegierden gesagt, indem diesedurch ihr Widerstreben gegen dieVernunft ihre Starte anzeigcn.Das Zeitwort Lüstern deutetauf ein fortdauerndes, immerwiedcrkehrcndes Gelüsten. Da«von ist Lüster» in Lüster»seyn ohne Zweifel das Partie!«pium, anstatt lästernd. E>»lüsterner Mensch ist ei» sol«chcr, den oft nach etwas gelü»stet. — Durch eine gewöhnlicheMetonymie, welche Wirkung»ind Ursache vertauscht, werdenauch die Ding-' lüstern genannt,welche Lüsternheit erregen-Das ist ein lüsternes Gemälde,eine lüsterne Erzählung.
Begierden. Lüste. ». Kom-me» darin überein, daß sie einunmäßige- sinnliches Begeh-ren anzeigen können. V. Lüstesind bloß auf solche Dinge gerich-tet, die unmittelbar ein starkessinuliches, besonders körperliches»Vergnügen verursachen, Begie r<de» aber auch ans andere Dinge.Die Begierden »ach Reich-thum, nach Rang uud Ehre u. s.f. sind noch keine Lüste, hin-gegen die Begierden, seinen Gaumzu kitzeln, oder seinen Geschlechts,trieb zu befriedigen, sind Lüste,und werden, besonders die letz-ter», fleischliche Lüste ge-nannt, sofern sie in den, .ltör«per ihren Grund habe». ei-gentlich lind Vustr die sinnli.benVergnügen, woraus die Begier-den entspringen. Aber durch ein«gewöhnlich« Vertausch»«» der
Wirkung und Ursache werden dieBegierden selbst Lüste genannt.Begnadigen. Vergeben,verzeihen, sj. Ein Vergehennicht bestrafe» oder rächen. A,Begnadigen wird mir gesagt,wenn ein Höherer uud besondertwen» die höchste Obrigkeit jeman-dem eine Strafe erläßt. Ver-geben und Verzeihe» un-terscheiden sich dadurch, daß Istdas Erlassen einer Strafe vonzwei verschiedene» Seiten ausehen.In safer» derjenige, der rinrStrafe erläßt, dadurch auf seinRecht Verzicht leistet, sagtman, daß er verzeihe. Insofern aber dadurch dein andern,der das Vergehen begangen hat,die Schuld geschenkt wird, sagtman, das, er vergebe. Des-wegen hört man auch in der ge-meinen Sprechart: ich will es dirschcnkci,, anstatt: vergeben.Begruben. Veert-ig»n>Bcvscize». sj. Eine» totstenLeichnam «u «inen besonder-! Ortdüngen, wo er der Verwesungüberlasten wird. D- Wenn die-ser O.t über der Erde ist, beson-ders in einem E>'bl>egräbniß, >mder Leichnam bey die Überrest«seiner Vorfahren gesetzt wird,so braucht man Beyseye».Wen» man dagegen den Leichnamin eine Grube bringt, die in dieErde gegraben ist; so wirdbegraben und beerdigengesagt. Das erst« Mort bezeich-net diese Handlung in Hinsichtaus ba< erste, daß der Leichnamin eine Grub« gebia.ht wild,uud das auore m Hinsicht auf dasandre, daß er nm Erde bedesttwird. Da «S Mi» al« ei» Zeichen
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