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Handbuch der deutschen Synonymik : bearbeitet nach dem größeren Werke des Herrn Professor Johann August Eberhard
Entstehung
Seite
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Beb 56 Bef

tvarrn lehr zusried«!»; denn der mit angezkigt, indessen dürftigWirkh war ein kehr bedienter allein stehen kann. Der Darf»td. i. Dienste leistender) Mann, tige ist des Beystandes seinerIn dem ersten Worte bezeichnet Mitmenschen bedürftig.

Be die Richtung Hi», in dem Befehlen. Verordnen. Ge»

andern die Richtung Her.

Bedürfen. Nökhig haben.Brauchen, u. Etwas nichtentbehren kbnnein B. Ich be-darf eine Sache, sofern derZweck, wozu sie dient, ein umentbehrliches Gut ist (ohne wel-ches ich darbe» würde, mit wel-chem Worte bedürfen ver-wandt ist). Nbthig habe»itud brauchen kann ich eineSache auch zu ander» Zwecken.Die beyden letzten Ausdrücke un-terscheiden sich so. Daß ich eineSache nbthig habe wird nurgesagt, wenn ich ohne sic einengewissen Zweck gar nicht erreichenkönnte; daß ich sie brauche,wird auch gesagt, wenn ich denZweck auf andre Art erreichenkönnte. Um eine Ebrcnstelle zuerhalten, braucht man Empfeh-lung; man hat sie aber doch ei-gentlich uicht nbthigr (weilman auch ohne sie zu der Ehren-stelle gelangen kann). Auch beidarf man sie nicht, sofern dieEhrenstelle kein nncntb.'hrlichesGut ist. Der Hungrige aber hatSpeise nbthig, um sich zu sät-tigen, und bedarf dieselbe.

Bedürftig. Dürftig, fl.Wer an unentbehrlichen DingenMangel leidet. A> Dürftighat weiter keinen Nebenbcgriff.Bedürftig enthält noch dieBeziehung auf Len Gegenstand,welcher nbthig ist, dem Mangelabzuhelfeu. Dieser wird daherauch dev, diesem Worte immer

bieten. Heißen. Vor-schreiben. ff. Jemandem amzeigen, was er thun oder lassensolle. D. Am allgemeinsten wirddieser Begriff durch HeißenauSzedruckt- Denn dies Wort be-deutet ursprünglich weiter nichtsals Sage». Man heißt (d- i.man nennt) ihn den Gerechten.V 0 r schreiben hat den Neben-begriff, daß man Andern eine Re-gel (oder Vorschrift) gebe, wo-nach sie ihre Handlungen cinrich-ten sollen; und VLrordn en:daß man eine Ordnung festsetz', diein ihren Handlungen herrschen soll.Mein Arzt schreibt mir eine Le-bensweise vor, wenn er mir dieRegel angiebt, wonach ich dieselbeeinzurichtcn habe; und erver 0 rd«net mir eine gewisse Arznei), in-dem er es als eine Ordnung sestsstzt,daß ich dieselbe gebrauche» sol-le. Befehle» und Ge-bieten haben den Nebenbegriss:daß der Befehlende und G e-bietende ein Höherer sey, demdie andern zu gehorchen verpflich-tet sind. Gebieten kommt hervon Bieten, welches die Urbe-deutung: üisponere, wolle», daßetwas so oder so sey, zu habenscheint. Daher gehet Gebietennicht bloß auf fresse Handlungen,wie Befehlen, sondern auchauf andre Sachen. Gott gebie-tet dem Blitze, aber nicht: erbefiehlt ihm. Das Gebieteines Volks ist das Land, worines über alles dispvmren kann.

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