Ank
Ang i
schälst/ söfern es Thatigkeit cr-fordert. Die Verbesserung ibrerSprache ist eine allgemeine An-ge lege uh eit einer Nation/ insofern sie die ganze Nation in-teressirt. Sic ist aber nicht einGeschafft der ganzen Nation;weil nicht alle die dazu erforder-liche Arbeit verrichten.
Angelegentlich. Dringend,u. Alles / was wir starker un-eifriger begehren und thun. V.Sofern dergleichen uns stärkerintcreffirk/ ist eS etwas Angele»gcntliches; sofern es «ns stärkernöthigt, etwas zu ibun/ ist csetwas Dringendes. Wir ha-ben angelegentliche unddringende Geschäffte r das er«ste/ sofern sie un-, etwa ihrerWichtigkeit wegen/ in höheremGrave interessireu; Las andere/ so»fern sie uns durch ihre Wichtig-keit nbthigen/ sie ungesauntt vor»junehmen.
Angenehm. Lieblich. An-mur hi g. ' ü. Das/ was unsgefalle. V. An genehm kömmt
'her von annehmen/ und istalso das / dessen Genuß wir nicktausschlagen/ wenn er uns gebotenwwd. Lieblich (was man leichtlieben kann) ist mehr als ange-nehm» und bedeutet das» dessenGenuß wir nicht bloß annchme»»sondern auch mit Liebe empfinden.Noch mehr ist Anmuthig» d.i.das » was so angenehm ist » daßes ein merkliches Verlangen er-weckt- Denn Anmuih bedeuteteehevemVerlangen. (Von Anund Muth» das Gcmüth» dasBegehrungsvermögen) welche Be-deutung in Anmukhcn, Zu»
mnthen (von einem etwäü dek-lange») noch übrig ist.lugst. Bange, st. Vezeich»net de» Anstand / worin das Ge»müth durch Furckt und Vesorgnißgesetzt wird. ^V. Angst bedeutetden höbern» Bange den «iedri»gern Grad. Man sagt daherwohl Höllenangst/ aber nichtH ö llen baugigkeit. BeydeWerter kommen her von Enge»und ihr Gebrauch gründet sichauf di« Täuschung» daß manbev dem Zustande der Besorgnißund Furcht zu fühlen glaubt» daßdie Brusthöhle enge werde (wieman auch sagt : mir wird engeums Herz). Bange ist mir»wenn mir die Brust enge wird»und angst» wen» sie am eng»sten wird. ,
«klagen. Verklagen. Be»langen, ü- Eure Klage ge-gen jemand bey einem Richter an»bringe». V. Anklagen wirdnur von peinlichen» Berkla«gen auch von bürgerlichen Kla»gen gesagt. Man klagt jemandan» damit er gestraft werde- Manverklagt ibn» damit er ge»zwungcn werde» zu leisten» wrser schuldig ist. Belangen,scheint nur bei) unwichtigen Sa-chen für Verklagen gebraucht zuwerden.
«klagen. A n g e b e n. ii.Jemande» als Übertreter einesGesetzes anzeigcn. V- Ange-hen drückt bloß dieses Anzeigenans. Anklagen bezeichnet nochden Nebenbegriff» daß mau dieBestrafung des Angegebenen ver-lange» und daher auch Le« Be-weis der Anklage zu führen über-nehme.
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