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dass die Brüder Wart damals noch nicht in einem Alter waren, in dem sie entscheidendhätten einwirken können. An diesem Streite könnte sich eher Jakob II. beteiligt haben.
Im Mittelalter spielte die standesgemässe Verbindung eine wichtige Rolle; man hielthohe Dinge darauf, dass beide Teile der Eheschliessenden auf gleicher adeliger Stufe standen.So kam es, dass die Wart mit den in der Nähe wohnenden freiherrlichen Geschlechtern ver-wandt waren. Bei wichtigen Geschäftsabschlüssen leisteten sich die Freien durch Anwesen-heit als Zeugen oder als Mitsiegler der Urkunden willkommen Beistand, und dass bei solchenAnlässen politische Vereinbarungen und Verabredungen getroffen wurden, und auch derHebe Blut zur Geltung kam, darf als sicher angenommen werden. Im Jahre 1274 bekräftigteJakob III. von Wart eine Urkunde des Freien Cuno von Teufen mit seinem Siegel, das lautete:3. Jacohi Et /,'. De Warte. Die Brüder hatten also ein gemeinsames Siegel, woraus der Schlusszu ziehen ist, dass sie ihre Güter noch nicht geteilt hatten. Bei dieser Ausfertigung warRudolf nicht anwesend; ob er noch nicht volljährig geworden war oder damals anderswoweilte, kann nicht bestimmt werden. 1 ) Einer Verehelichung, die dem Stande entsprach, trataber oft die Verwandtschaft hindernd in den Weg. Nicht jeder Freie erwarb sich um dieSache der Kirche Verdienste und stand beim Papste in so hoher Gunst, dass er für seine zunahe verwandtschaftliche Verbindung (4. Grad) Dispens erhielt.-) Da zudem der Weg zumobersten Kirchenfürsten mit Goldstücken zu besäen war, zogen es die Adeligen vor, in dieFerne zu schweifen, wenn auch das Gute in der Nähe war. Als Adelheit von Wädensweil,die mit dem verstorbenen Freien Marquart von Wolhausen (Luzern) in der Ehe gestanden,der Kirche in Rusweil Vergabungen machte, geschah dies im Beisein des Jakob von Wartbei der Burg Wolhausen (26. April 1288. :1 ) Dass die Wart wirklich mit den Freien von Wol-hausen verwandt waren, wird durch Folgendes bezeugt: Johann von Wolhausen, noch minder-jährig, schenkte in Luzern mit Einwilligung seines Vormundes dem Kloster Engelberg Güterund bezeichnete in der betreffenden Urkunde den anwesenden Jakob von Wart ausdrücklichals seinen Vogt und Oheim (avuneulus = Bruder der Mutter) (1303, 27. Juli*). Es muss hiebeibemerkt werden, dass Ostreich den Niedergang der Freien von Wolhausen zu zwangsweisenGebietserwerbungen benutzte.
In den ersten Zeiten konnten sich die Brüder Jakob und Rudolf ihr ererbtes Besitztumungeschmälert erhalten; auch einige Dienstmannen lagen in ihrer Machtbefugnis. Am 15.Januar 1295 kamen Heinrich und Ulrich von Eschenz und Uliich von Rulazingen (Rielasingenbei Singen) nach Winterthur und verkauften dem Kloster Töss ein Gut; da aber die Ministe-rialen ohne Zustimmung ihrer Herrn solche Entäusscrungen nicht vornehmen durften, er-schienen auch die Wart und gaben zu dem Verkaufe die nötigen Siegel und die Gewer(Investitura), d. h. sie setzten das Stift in den rechtmässigen Besitz des Gutes.'-) Im gleichenJahre reisten die Wart an den Untersee und traten dort als Zeugen auf in Stein a./Rh.e)Jedenfalls hatten sie dort mit den obgenannten Dienstmannen wieder eine Zusammenkunft.In jener Zeit begannen die Umtriebe Albrechts von Ostreich gegen König Adolf. Ulrich vonRulassingen, der treueste Diener des Rudolf von Wart, spielte beim Königsmorde eine tätige Rolle.Der Habsburger Stern war aufgegangen. Rudolf von Habsburg, 1273 zum König ge-wählt, warf im gewaltigen Ringen seine Gegner nieder und machte dem Faustrecht ein Ende.Dass die Brüder Wart ihn hiebei unterstützt haben, ist sehr zu bezweifeln. Das ältesteZürcher Jahrbuch berichtet über den Streit Rudolfs wider „Uodackcrn von Bechein": „also
') Kopp, Buch 111, 456. -) Z. IL B. II. 313. ;l ) Kopp, Buch IIT, 389. ') Gl'nl. XVII, 3G. ») Kopp,VIII. Buch 270. ,; ) Schaffh. Urk. Heg-. I, 54.