90 Entwicklung und Blüte der Sehola ducalis.
Rede nieder. Das Amt jenes war monatlich. Diesem Oberstenberichteten die Übrigen, wenn welche aus ihren Tribus von öffent-lichen Lektionen oder Gebeten oder von den abendlichen Disputier-übungen ferngeblieben waren. Denn die Quästoren hatten dieKontribulen anzuhalten, den öffentlichen Gebeten und Lektionenbeharrlich und eifrig beizuwohnen, die Abwesenden zu notieren undanzuzeigen. Ebenso hatten sie die Themata für Fragen und Beweis-führungen zu stellen, über die während einer halben Stunde nachder Mahlzeit die Kontribulen unter sich verhandelten, indemeiner fragte.
"Wenn Trozendorf dahinter kam, dafci welche von den Ephorenoder den Quästoren in dem ihnen übergebenen Amte nachlässigwären oder den Ihren durcli die Finger sähen oder mit ihnen untereiner Decke steckten, solche bestrafte er als Pflichtvergessene aufdas strengste.
Nachdem die Dinge so geordnet waren, wurde der, der sichgegen die Gesetze, die Sitten und die Einrichtungen der Schulevergangen oder gegen seine Pflicht gehandelt hatte, Trozendorfangezeigt. Nach dessen Befinden wurde er zu einer Körperstrafeoder zu einer Geldstrafe verurteilt oder er wurde vom Magistratusscholasticus zur Entscheidung der Sache vor Gericht gerufen.
Mit dem Magistrat verhielt sich die Sache, wie folgt. Trozen-dorf wählte aus dem Schülerzötus für die einzelnen Monate je einenKonsul, dem er zwölf Senatoren und zwei Zensoren beigab. Jenewaren Beisitzer des über die Sache erkennenden Konsuls; wenneiner von ihnen etwas für seinen Stand Unwürdiges zuließ, wurdeer aus dem Senat gestoßen.
Die Zensoren waren Meister des Betragens und der Zucht auföffentlichen Wegen und bei Zusammenkünften, damit in Gang,Gebärde, Rede und der ganzen Köperhaltung von den Schülerndie ihrem Stande geziemende Sittsamkeit beobachtet würde.
Denen aber, die sich dem öffentlichen Gericht zu unterziehenhatten, wurde der Termin acht Tage vorher angesagt, damit sievorbereitet erschienen. Denn es wurde kein Theaterstück vor-geführt, sondern die Sache wurde ernsthaft behandelt, mit derselbenFeierlichkeit und Strenge, wie sie den öffentlichen Gerichten zu-kommt. Der Senat saß allein an einem umschriebenen Orte inner-halb eines bestimmten Kreises, den niemand überschreiten durfte.Rings umher stand die übrige Schar, gespannt auf die vorliegendeSache achtend, mit Scheu und Bescheidenheit, wie sie einer solchenSache zukamen. Mitten in der Schar stand der „Dictator perpetuus"