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Valentin Trozendorf und die Goldberger Schule
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31
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GürtlersGraminatica". 31

Abschnitt über das Adverbium ist jetzt richtiger hinter das Parti-zipium gestellt; ungeschickt sind allgemeine, aus Henrichmann ent-lehnte Regeln über die Deklinationen schon hinter der erstenDeklination eingereiht.

Im zweiten Teil, der auch hier wieder mit der Deklinationbeginnt, wird Alexander ebenso wesentlich durch Henrichmannersetzt, von dem Gürtler einmal sagt:quem tanquam bonum pue-rorum praeceptorem sum secutus". Sehr deutlich ist z. B. dieAnlehnung bei der Konjugation. Aber auch hier sieht man, daßGürtler das Aufgenommene selbständig verarbeitet und durch zahl-reiche Lesefriichte aus einer großen Reihe von Autoren erwei-tert hat.

In entsprechender Weise ist auch das dritte Buch, die Syntaxis,umgearbeitet. Über Henrichmann gehen die letzten AbschnitteDe grammatica permissiva" undDe grammatica prohibitiva" hin-aus, sie entsprechen aber der ersten Ausgabe; nur ist Alexanderausgeschlossen.

Das vierte Buch,De condendis carminibus", ist ebenfallsradikal behandelt. Hier liefert jetzt dieArs versificandi et carmi-num condendorum" H. Bebeis 1 ) den Grundstock; Corvinus bleibtnur in seinen vier Hauptregeln erhalten, die aber auch Bebel seinerAnweisung einverleibt hat.

Am meisten hat von dem Text der ersten Ausgabe das fünfteBuch, der Briefsteller, bewahrt; doch auch hier finden wir Ergän-zungen, besonders aus BebeisCommentaria epistolarum conficien-darum" 2 ), eingearbeitet. Die Kategorien der Titulaturen sind nochvermehrt, und in ausführlicher "Weise ist der römische Kalenderabgehandelt.

Den Schluß des ganzen Werkes bildet eine für die UnterlehrerGürtlers bestimmteVocabulorum Etymologiae appendix secundumCapitulorum et Alphabeti seriem breviter conflata".

Fassen wir nun unser Urteil über diese zweite Ausgabe derGrammatik kurz zusammen, so müssen wir das ehrliche Streben

>) Bebel, H., Ära versificandi et carminutn condendorum . . . Syllabarumquantitates Racemationes et exquisitiores observationes recenter collecte promaiori carminis ornandi declaratione eiusdem. (Colonie, Quentel 1507. 48 Bl.4° [Ex.: Breslau, U.-B.]; SGDEi; Lipsiae 1536 [Ex.: Dresden, Oft. B.].

s ) Bebel, H., Commentaria Epistolarum Couficiendarum . . . ContraEpistolandi modos Pontij et aliorum Contra Epistolas Caroli Commentaria deAbusioae linguae latinae apud germanos et proprietate eiusdem: Vocabulariusoptimarum dictionum. (in urbe . . . Argentina, Grüninger 1503.) CLXII Bl.4° [Ex.: Berlin,Staats-B.]; SGDEi; Tubingaelöll [Ex.:Frankfurt a.M., Stadt-B.].