XII Vorwort.
Endlich darf eine letzte Schwierigkeit nicht unerwähnt bleiben,die wir zu überwinden hatten. Es war natürlich unser Bestreben,alle unsere Untersuchungen so zu führen, daß dadurch jedesmalunser Zweifel zerstreut und der von dem Herrn Vf. gebotene Wort-laut erhalten werden konnte. Aber mitunter erwies sich doch auchunser Zweifel als berechtigt, und wir mußten uns zu selbständigenÄnderungen entschließen; hie und da kam uns gelegentlich einersolchen Nachprüfung sogar noch nicht unwichtiges Material in dieHände, das dem Herrn Vf. unbekannt geblieben war und nun nochvorsichtig eingearbeitet werden mußte. Alle solche von uns vor-genommenen Änderungen haben unter den obwaltenden Umständennach dem oben erwähnten § 20 des Verlagsgesetzes als von demHerrn Vf. genehmigt zu gelten.
Hoffentlich merkt man es nach solchen Bemühungen dem Kindenun bei seinem selbständigen Eintritt in die Welt nicht gar zu sehran, daß es von dem eigenen Vater unbegreiflich erweise ohne jedeweitere Fürsorge gelassen worden ist.
Im August 1921.
Die Schriftleitung
der Gesellschaft für deutsche Erziehungs-
und Schulgeschichte
Max Herrmann.