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gehende Einklang zwischen dem Gedanken des Textes und der Musik,zwischen dem Wort und seiner Weise, daher endlich die karakte-ristische Gestaltung jeder einzelnen Komposition und ihre nothwen-dige und wesentliche Verschiedenheit von jeder andern: das alleswar in solcher Fassung*) nicht erreichbar. Was aber Wesent-liches erreicht worden, würde sich mit beschränktem Mitteln , z. B.im achtstimmigen Satze (Takt 3 bis 5 bei A ., Takt 9 und 10 bei B.)
erreichen lassen (selbst ohne den Bass in die selten erreichbare Tiefevon C und D zu drängen) und damit die Möglichkeit einer reichern,individualisirten Gestaltung der Komposition gewonnen sein.
*) Es konnte überhaupt in jeuer Zeit, wo die Musik noch nicht freieKunst war, sondern im Dienst der Kirche stand, weder erreichbar, noch noth-wendig und begehrt sein. Diese einander ablösenden, in einander wollendenStimmmassen der zwei und drei Chöre liessen in einer böhern und schönemSprache, als der gemeinen des Alltags, das Wort der Verkündigung oder desGebets vernehmen und stimmten so in die allgemeine Heiligung, die, zunächstvon der Priesterschaft persönlich vertreten, das Grundelement des katholischenGottesdienstes genannt werden darf. Hierzu war ein tiefes, auslegendes undansdeulendes Eingehn auf das Wort weder nötbig, noch zulässig; erst derProtestantismus hat dem Volk das Wort (die Bibel) gegeben, eingedenk, dassdas Volk ein priesterlich Volk sein solle. Daher war auch nähereImlividualisirung der Stimmen, kurz alles damals nicht. Gegebne, weder nöthig,noch zulässig. Es soll also auch alles oben Angemerkte nicht ein Tadel deralten Weisen sein; wie unhistorisch und unkritisch war’ es, eine Zeit nachden Bedürfnissen und Begriffen einer andern zu richten! Fragt sich aber, wasunsrer Zeit gebührt: so dürfen und müssen wir uns an den Zeugniss ge-benden Werken der frühem Zeit zum Bewusstsein bringen, ob das Damaligenoch ein liecht auf die Gegenwart bat. Nicht über die alten Meister und ihreWerke, sondern über unsre Aufgabe und Obliegenheit ist hier zu uriheilen ge-wesen. Dem Jünger darf keine Kunstperiode und Kunstrichtung fremd bleiben;aber keine darf seine Vernunft unter dem Glauben und Vorurlbeilgefangen nehmen.
Marx, Komp. L. III. 3. Aufl.
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