504
Solche Theile des Textes dagegen, die eine eigne, nicht blosbeiläufige Behandlung verlangen, werden als Einleitungen (S. 483)oder Nachsätze (Schlusssätze von besonderm Inhalte, S. 484) be-handelt. Dies kann mit mehr oder weniger Gewicht und Ausdeh-nung geschehn. So schliesst z. B. Seb. Bach die in No. 474 an-geführte Fuge in folgender Weise ab. —
-=3-+-V-*— 1
(Schluss des Tliema’s)
ß >j i
^ V 1
Al - le - lu - ja!
_|-
le - lu - ja!
Er bedient sich des Worts Alleluja, das er schon innerhalb derFuge (man sehe No. 474) in den Gegensatz gebracht, nun noch zueinem Schlüsse, der, wenn auch dem Inhalte der Fuge verwandt,doch ein freier genannt werden kann. Wiederum giebt er der inNo. 477 angeführten Fuge eine freie Einleitung zu demselben Texte,—
480
Largo.
-1^-
-Vß-
Kyri-
spiö
£ £fjl
if
ä±l;
I
jt.
8 I
^ le "C ß T'
1 1e - J e - i- son
n
3*
^ §*=£=
d