12
dies Alles kommt bei den verschiednefi Lehrgegenständen /in Be-tracht.
Ein für allemal setzen wir übrigens fest, dass wir, wenn blossvon der grossem oder mindern Kraft die Rede ist, in der Töneangegeben werden, die Namen Schall und Scballkraft gebrau-chen, als die allgemeine Bezeichnung alles Hörbaren <(allgem. Musik-lehre, S. 2) und unterschieden von Ton (Höhe und Tiefe des Schal-les) und Klang (Ausdruck der Wesenheit des lautwerdenden Or-gans).
Gegenstände unsers Studiums sind ferner
V. Natur und Behandlung der Instrumentenach ihrer Klangverschiedenheit und Technik, und
VI. Gesang,
bei welchem die Stimme als Organ des Tons und Klangs und dieSprache nach Inhalt und nach Klang- oder Lautgehalt zur Betrach-tung und Anwendung kommt. v
8. Einthcilumj des neuen Stoffes.
Nach dem Obigen würde nun der fernere Stoff sich am Ueber-sichllicbsten theilen in die Lehre
A. vom Instrumenlalsatzund
B. vom Vokalsais.
In der erstem Lehre tritt uns zunächst ein wichtiger imd hülf-reicher Unterschied in der Beschaffenheit der Organe entgegen. Ei-nige Instrumente sind nämlich für -sich allein geeignet, ein Tonstücknach den wesentlichsten Bestandteilen der Kunst, also Melodie undHarmonie — und zwar diese als eigentliche Mehrstimmigkeit — dar-zustellen; wir nennen sie selbständige. Andre Instrumente sindzu vollständiger Darstellung nicht geeignet, können entweder blosseinzelne Töne und Tonreihen, oder zwar Zusammenhänge, ja so-gar mehrstimmige Tonsätze, aber nur in grosser Beschränkunghervorbringen; diese heissen unselbständige Instrumente. Nachdieser Unterscheidung hat die Lehre vom Instrumentalsalze
a) die Komposition für selbständige,
b ) die Komposition für nichtselbständige Instru-mente zu behandeln.
Desgleichen ist bei der Vokalmusik zu unterscheiden, ob siesich auf Singstimmen allein beschränkt, oder begleitende Instrumentezuzieht; sie zerfällt also
c) in die reine Vokalmusik,
d) in die begleitete Vokalmusik.