Spiritusfabrikation. 261
nicht landwirthschaftliches Nebengewerbe, sondern eine selbstständigeGrossindustrie ist.
4. Spiritusgewinnung aus zuckerhaltigen Materialien.
Von zuckerhaltigen Materialien sind es nur die Zuckerrübenund die bei der Zuckerfabrikation bleibenden nicht krystallisirendenRückstände (Melasse-Syrup), welche hier in Betracht kommen.
Ueber die Verarbeitung von Zuckerrüben ist wenig zu bemerken,da die in Preussen und den meisten deutschen Staaten bestehendeMaischraumsteuer die Verarbeitung von Zuckerrüben unmöglich macht.Eine lohnende Verarbeitung von Materialien ist nämlich bei der be-stehenden Maischraumsteuer nur möglich, wenn aus 100 V.ol. Maisch-raum wenigstens 8 Vol. absoluter Alkohol gezogen werden; da nunZuckerrüben durchschnittlich nicht mehr als 12 p. C. Zucker enthalten,die zuckerreicheren Rüben aber mit grösserem Gewinn direct auf Zuckerverarbeitet werden, so dass für den Brennereibetrieb nur die zucker-ärmeren Rüben überbleiben, und da endlich concentrirter Rübensaftwegen der schleimigen Beschaffenheit der aus demselben resultirendenMaische nicht zu verarbeiten ist, so werden aus Zuckerrüben nicht mehrals 3 bis 4 p. G. Alkohol gezogen; als überhaupt erreichbares Maximumdes Ertrages werden 4 bis 4y 2 p. 0. angegeben, während aus concen-trirter Kartoffelmaische 8 bis 9, ja selbst 10 p.C. Alkohol gezogen wer-den können. Weil demnach auf die gleiche Alkoholmenge aus Zucker-rüben eine über doppelt so hohe Steuer kommt, als auf die aus Kar-toffeln, verbietet sich die Rübenbrennerei in den Staaten, welche ander Maischraumsteuer festhalten, von selbst.
In Süddeutschland sind die Steuerverhältnisse anders, indem dortnicht vom Maischraum, sondern von dem Malz bei der BrennereiSteuer erhoben wird; da nun die Rübenbrennereien gar kein Malz ge-brauchen, so arbeiten dieselben ohne jede Besteuerung; und trotzdemkönnen die Rübenbrennereien nicht mit Erfolg bestehen, wenigstensnicht bei ausschliesslicher Verwendung von Rüben; die wenigen Bren-nereien, welche noch Rüben verarbeiten, maischen wenigstens V 3 Kar-toffeln neben den Rüben.
Auch in Oesterreich - Ungarn sind nach Einführung des Pauschali-rungs-Steuersystems zahlreiche Rübenbrennereien entstanden, dieselbenhaben aber nach kurzer Zeit ihren Betrieb entweder eingestellt oder fürdie Verarbeitung von Kartoffeln, Mais oder Melasse einrichten müssen.In welchem Maasse daher die Befürchtung der Kartoffelspiritus-Fabrikan-ten gerechtfertigt ist, dass mit Einführung einer Fabrikatsteuer zahl-reiche Rübenbrennereien in Gegenden, welche augenblicklich für dieSpiritusfabrikation gar nicht in Betracht kommen, errichtet werden und