Psychische Behandlung.
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wenn er durch eine sachverständige Krankengeschichte demSpezialisten Aufschlüsse über den Beginn und bisherigenVerlauf des Leidens zu geben vermag, da ja die Aussagendes Kranken und häufig auch der Angehörigen über diesenPunkt nicht selten recht wenig zuverlässig sind.
Die Ueberführung des Kranken in die Anstalt, überderen Formalitäten die Bestimmungen verschiedener Ländervielfach von einander abweichen, soll niemals mit List ge-schehen , da ein derartiger Betrug denselben von vorn-herein mit Misstrauen gegen seine neue Umgehung erfülltund jenes offene vertrauensvolle Entgegenkommen hindert,welches für die psychische Einwirkung unerlässliche Vor-bedingung ist. Weitaus am zweckmässigsten ist es, demPatienten ruhig die Notliwendigkeit der Anstaltsbehand-lung auseinanderzusetzen und in äusserst seltenen Notli-fällen lieber zur zwangsweisen Verbringung zu schreiten.Meist genügt schon der blosse Hinweis auf das unabweis-liche Bevorstehen einer solchen Maassregel. Beim schwie-rigen Transporte sich seihst oder Andern gefährlicher odersehr widerstrebender Kranker ist die vorübergehende An-wendung leichter mechanischer Beschränkung der Sicher-heit wegen gestattet.
Auch für die Behandlung des weiteren Verlaufesder psychischen Störung besitzt die Anstalt alle Hülfsmittel,welche irgendwie auf eine günstige Gestaltung desselbenhinzuwirken im Stande sind. Dahin gehört ausser denspezialistisch ausgebildeten Aerzten ein wohlgeschultes, aufden Umgang mit Geisteskranken besonders eingeübtes, gutdisciplinirtes Pflegepersonal, eine grössere Zahl ver-schieden ausgestatteter Abtheilungen für die einzelnen so-cialen und pathologischen Gruppen der Kranken (Unruhige,Halbruhige, Knhige, Gebrechliche, Ueberwachungsbediirftigeu. s. f.) und die verschiedenen Attribute sonstiger Kranken-häuser, ferner aber die Gelegenheit zu mannigfacher Beschäf-tigung, Spiel- und Gesellschaftsräume, Bibliothek, Werk-stätten, Gärten, Ländereien. Je mehr die Anstalt mit chroni-scher verlaufenden Formen der Geistesstörungen zu rechnenhat, desto mehr wird sie in ihren Einrichtungen auf die Be-schäftigung und Ablenkung ihrer Kranken Bedacht nehmenKraepelin, Comp. d. Psychiatrie. 12